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Böhmermann verklagt Merkel wegen Kritik am "Schmähgedicht"

Archivmeldung vom 02.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Das Berliner Verwaltungsgericht muss entscheiden, ob Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ihre kritische Einschätzung zum umstrittenen "Schmähgedicht" des TV-Entertainers Jan Böhmermann auf den türkischen Staatspräsidenten Erdogan zurücknehmen muss.

Wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage des "Tagesspiegel" bestätigte, werde am 16. April eine entsprechende Unterlassungsklage Böhmermanns gegen das Bundeskanzleramt verhandelt.

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)

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