Böhmermann verklagt Merkel wegen Kritik am "Schmähgedicht"
Archivmeldung vom 02.04.2019
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Freigeschaltet durch André OttDas Berliner Verwaltungsgericht muss entscheiden, ob Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ihre kritische Einschätzung zum umstrittenen "Schmähgedicht" des TV-Entertainers Jan Böhmermann auf den türkischen Staatspräsidenten Erdogan zurücknehmen muss.
Wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage des "Tagesspiegel" bestätigte, werde am 16. April eine entsprechende Unterlassungsklage Böhmermanns gegen das Bundeskanzleramt verhandelt.
Quelle: Der Tagesspiegel (ots)
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