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Gutachten erklärt Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig

Archivmeldung vom 25.01.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.01.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com  / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de

Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben, das zu dem Ergebnis kommt, dass der seit dem 1. Januar gültige Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist. Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Samstagsausgabe). Der Beitrag, schreibt der in Leipzig lehrende Verfassungsrechtler Christoph Degenhart in dem Gutachten, sei keine individuell zuzuordnende "Vorzugslast", sondern eine "Gemeinlast" und also eine Steuer - eine Abgabe, die auf "Raumeinheiten" abstelle und einer grundstücksbezogenen Steuer gleichkomme. Für eine solche fehle es den Bundesländern, die den Rundfunkbeitrag beschlossen haben, an der Gesetzgebungskompetenz.

Zudem werde der Rundfunkbeitrag mehrfach und in ungleicher Weise erhoben, er verstoße gegen Artikel 2 und 3 Grundgesetz, er greife in die Handlungsfreiheit der Unternehmen ein und sei nicht mit dem Gleichheitsgebot vereinbar. Es werde verkannt, ob in den Räumen von Unternehmen Rundfunkempfang gestattet oder überhaupt möglich sei. Insbesondere Filialunternehmen des Einzelhandels würden "überproportional belastet". Der Handelsverband Deutschland macht sich diese Kritik zu eigen. "Das Gutachten betätigt uns in der Auffassung, dass das neue System zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dringend erneut überarbeitet werden muss", sagt Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des HDE, im Gespräch mit der F.A.Z. Es bestehe "dringender Handlungsbedarf". Der Verband fordere ein "gerechtes Beitragssystem ohne zusätzliche Belastungen im Vergleich zur alten Beitragsordnung".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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