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NDR Rundfunkrat stimmt Jahresabrechnung 2014 zu

Archivmeldung vom 26.09.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.09.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Verwaltung und Hörfunk des NDR in Hamburg-Harvestehude
Verwaltung und Hörfunk des NDR in Hamburg-Harvestehude

Foto: User:Wmeinhart
Lizenz: GFDL 1.2
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Jahresabrechnung des NDR für das Jahr 2014 weist bei einem Haushaltsvolumen von rund 1,1 Milliarden Euro als handelsrechtliches Ergebnis einen Überschuss von 23,3 Millionen Euro aus. Zu dem Überschuss tragen allerdings 73,8 Millionen Euro Beitragsmehrerträge bei, die der NDR bis Anfang 2017 nicht verwenden darf. Sie müssen getrennt vom übrigen Vermögen des NDR angelegt werden. Der NDR Rundfunkrat hat der Jahresabrechnung am Freitag, 25. September, in Hamburg zugestimmt.

Dagmar Pohl-Laukamp, Vorsitzende des NDR Rundfunkrates: "Der NDR konnte den Menschen im Norden auch im vergangenen Jahr attraktive Programmangebote machen, weil er so intensiv wie nötig und zugleich so programmschonend wie möglich gespart hat. Der NDR und seine Programme erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit - ein Indiz dafür, dass der Kurs stimmt."

Lutz Marmor, NDR Intendant: "Es gab Beitragsmehrerträge, die aber bekanntlich dem NDR nicht zur Verfügung stehen. Wir haben daher Mitte 2014 ein Sparpaket verabschiedet, um Steigerungen bei Personal- und Sachkosten aufzufangen. Dabei sollten die Programme so wenig wie möglich belastet werden. Dieser Plan ist bislang aufgegangen, das Sparpaket hat bereits in der Jahresabrechnung 2014 Wirkung gezeigt."

Mit der Einführung des geräteunabhängigen Rundfunkbeitrags Anfang 2013 war es gelungen, die jahrelange Erosion der Beitragseinnahmen zu stoppen und zu einer Umkehr der Entwicklung zu kommen. Die Mehrerträge bringen dem NDR in der laufenden Beitragsperiode jedoch keinen Vorteil, weil die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF) mit ihrem 19. Bericht eine Obergrenze für die Beitragserträge festgelegt hat. Beitragseinnahmen, die über diese Obergrenze hinausgehen, müssen einer Rücklage zugeführt werden. Sie soll sich in der kommenden Beitragsperiode dämpfend auf die Höhe des Beitrags auswirken.

Der NDR Rundfunkrat unterstützt in diesem Zusammenhang ausdrücklich die Anmeldung der ARD zum 20. KEF-Bericht. Nach Jahren mit unterdurchschnittlichen Steigerungsraten ist es nötig, dass Preissteigerungen ausgeglichen werden, um die Qualität der Programme aufrecht erhalten und in zukunftsweisende Technik investieren zu können.

Quelle: NDR Norddeutscher Rundfunk (ots)

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