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Kabelverband FRK begrüßt Aktivitäten des Bundeskartellamtes gegen APS ASTRA

Archivmeldung vom 08.02.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.02.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Mit großer Befriedigung habe der Fachverband Rundfunkempfangs- und Kabelanlagen, FRK, die Aufnahme der Ermittlungen des Bundeskartellamtes gegen die APS ASTRA zur Kenntnis genommen, kommentierte Heinz-Peter Labonte, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des FRK, eine aktuelle Meldung der Branchenzeitschrift Infosat.

Der vom Bundeskartellamt geäußerte Anfangsverdacht, das Aufstellen bestimmter Set-Top-Box-Spezifikationen für von ASTRA bevorzugte Plattformen stelle den Tatbestand des Missbrauches einer marktbeherrschenden Stellung nach § 19 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) dar, bestätige den Eindruck, den freie Kabelnetzbetreiber seit langem hätten. "Die freien, unabhängigen mittelständischen Kabelnetzbetreiber können sich schon seit längeren des Eindrucks nicht erwehren, dass von ASTRA und mit ihnen kooperierenden PayTV- und Infrastrukturanbietern versucht werde, den Verschlüsselungsmarkt zu monopolisieren", erklärte der FRK-Sprecher.

Die nicht in den Händen von globalen Finanzkonglomeraten befindlichen unabhängigen Kabelnetzbetreiber hofften nun, dass durch das Bundeskartellamt genau so gründlich untersucht werde, wie dies bei deutschen Unternehmen geschehe, ob im Bereich der Zertifizierung und Lizenzierung von Boxen, die gleichzeitig auch über andere Verschlüsselungssysteme verfügten, wie Conax oder Simulcrypt, Verzögerungen , also wettbewerbswidrige Verhaltensweisen vorlägen.

Labonte erklärte, es zeige sich erneut, dass alles öffentliche Gerede über Einhaltung der Wettbewerbsregelungen durch die internationalen Marktteilnehmer nur dem einen Zweck diene, eine Monopolisierung bzw. ein Anbieterkartell zu schaffen. Dies werde der FRK - unterstützt von Wettbewerbern dieser Monopolbestrebungen und den tausenden unabhängigen, mittelständischen, lokalen Netzbetreibern mit ihren ca. 16 Mio. Kundenhaushalten - weiter bekämpfen. Er hoffe auch, dass die Politik endlich aufwache und nicht immer nur auf die großen Namen schaue, sondern ernsthaft auch ordnungspolitische Maßnahmen für eine Wettbewerb sichernde Kabelinfrastruktur ergreife. Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund der einsetzenden Diskussion über eine Novellierung des Wettbewerbsgesetzes. Eine solche dürfe nicht zu Lasten des Mittelstandes und seiner unabhängigen Unternehmen führen, weil eingeschränkter Wettbewerb zu Gunsten der Großen auch eindeutig gegen die Interessen der Verbraucher gehe, erklärte Labonte abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Fachverband Rundfunkempfangs- und Kabelanlagen

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