Kabelverband FRK begrüßt Aktivitäten des Bundeskartellamtes gegen APS ASTRA
Archivmeldung vom 08.02.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittMit großer Befriedigung habe der Fachverband Rundfunkempfangs- und Kabelanlagen, FRK, die Aufnahme der Ermittlungen des Bundeskartellamtes gegen die APS ASTRA zur Kenntnis genommen, kommentierte Heinz-Peter Labonte, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des FRK, eine aktuelle Meldung der Branchenzeitschrift Infosat.
Der vom Bundeskartellamt geäußerte Anfangsverdacht, das Aufstellen
bestimmter Set-Top-Box-Spezifikationen für von ASTRA bevorzugte
Plattformen stelle den Tatbestand des Missbrauches einer
marktbeherrschenden Stellung nach § 19 GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen) dar, bestätige den Eindruck, den freie
Kabelnetzbetreiber seit langem hätten. "Die freien, unabhängigen
mittelständischen Kabelnetzbetreiber können sich schon seit längeren
des Eindrucks nicht erwehren, dass von ASTRA und mit ihnen
kooperierenden PayTV- und Infrastrukturanbietern versucht werde, den
Verschlüsselungsmarkt zu monopolisieren", erklärte der FRK-Sprecher.
Die nicht in den Händen von globalen Finanzkonglomeraten
befindlichen unabhängigen Kabelnetzbetreiber hofften nun, dass durch
das Bundeskartellamt genau so gründlich untersucht werde, wie dies
bei deutschen Unternehmen geschehe, ob im Bereich der Zertifizierung
und Lizenzierung von Boxen, die gleichzeitig auch über andere
Verschlüsselungssysteme verfügten, wie Conax oder Simulcrypt,
Verzögerungen , also wettbewerbswidrige Verhaltensweisen vorlägen.
Labonte erklärte, es zeige sich erneut, dass alles öffentliche
Gerede über Einhaltung der Wettbewerbsregelungen durch die
internationalen Marktteilnehmer nur dem einen Zweck diene, eine
Monopolisierung bzw. ein Anbieterkartell zu schaffen. Dies werde der
FRK - unterstützt von Wettbewerbern dieser Monopolbestrebungen und
den tausenden unabhängigen, mittelständischen, lokalen Netzbetreibern
mit ihren ca. 16 Mio. Kundenhaushalten - weiter bekämpfen. Er hoffe
auch, dass die Politik endlich aufwache und nicht immer nur auf die
großen Namen schaue, sondern ernsthaft auch ordnungspolitische
Maßnahmen für eine Wettbewerb sichernde Kabelinfrastruktur ergreife.
Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund der einsetzenden
Diskussion über eine Novellierung des Wettbewerbsgesetzes. Eine
solche dürfe nicht zu Lasten des Mittelstandes und seiner
unabhängigen Unternehmen führen, weil eingeschränkter Wettbewerb zu
Gunsten der Großen auch eindeutig gegen die Interessen der
Verbraucher gehe, erklärte Labonte abschließend.
Quelle: Pressemitteilung Fachverband Rundfunkempfangs- und Kabelanlagen