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Böh­m­er­mann unterliegt ein wei­teres Mal im "Honig-Streit"

Archivmeldung vom 18.07.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.07.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Beewashing Honey (Symbolbild)
Beewashing Honey (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /SB

Imker Rico Heinzig bewarb seinen Honig mit dem Konterfei von Jan Böhmermann, nachdem dieser ihn im Fernsehen durch den Kakao gezogen hatte. Böhmermann ging gerichtlich dagegen vor, unterlag nun aber auch in zweiter Instanz. Dies berichtet Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier auf Telegram unter Berufung auf einen Artikel in "Legal Tribune Online".

Weiter berichtet Sattelmaier: "Heinzig hatte mit Böhmermanns Konterfei und Namen für seinen Honig geworben und das als Satire verstanden wissen wollen. Denn zuvor hatte Böhmermann den Bienenzüchter in seiner Sendung "ZDF Magazin Royal" durch den Kakao gezogen.
Hintergrund ist ein Beitrag der Sendung "ZDF Magazin Royale" vom 3. November 2023, in der Böhmermann Firmen kritisiert hatte, die Bienenpatenschaften an Unternehmen vergeben und das als Engagement für Nachhaltigkeit und Artenschutz deklarierten. Das sei nichts anderes als "Beewashing"…

Heinzig drehte daraufhin den Spieß um und versah Honig aus seiner Produktion mit einem "Beewashing"-Etikett. In einem Dresdner Supermarkt platzierte er einen Aufsteller, der den Namen und Bild Böhmermanns mit dem Zusatz "Führender Bienen- und Käferexperte empfiehlt" zeigte. Böhmermann sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt, schickte Heinzigs MyHoney GmbH daraufhin eine Unterlassungsaufforderung und legte dann mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach.

Der 4. Zivilsenat des OLG sah in der Werbeaktion nun ein "Ereignis der Zeitgeschichte" und attestierte ihr zugleich einen satirischen Charakter. Zugleich sei ein Informationsbedürfnis befriedigt worden.

Die Werbung habe dazu geführt, dass über das Thema insgesamt diskutiert werde – und zwar auch über die Frage, wie Werbung gemacht werden dürfe und Journalismus im Zusammenhang mit Satire gestaltet werden könne, sagte der Vorsitzende Richter Markus Schlüter. Zudem argumentierte er damit, dass auch Böhmermann in seiner Sendung ein Foto von Heinzig verwendet hatte."

Quelle: Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier / LTO

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