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Klage gegen Anbieter von gebrauchten Musik-Dateien

Archivmeldung vom 13.01.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.01.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
ReDigi: Gericht entscheidet über Geschäftsmodell. Bild: Screenshot: redigi.com
ReDigi: Gericht entscheidet über Geschäftsmodell. Bild: Screenshot: redigi.com

Die zu EMI Music gehörende Plattenfirma Capitol Records http://capitolrecords.com verklagt das Start-up ReDigi, das einen Marktplatz für gebrauchte digitale Musik im Internet betreibt. Capitol Records hält das Weiterverkaufen von digitaler Musik für gesetzeswidrig. ReDigi verweist auf das Recht zum Weiterverkauf legal erstandener Waren. "Die Chancen für den Handel mit gebrauchter Musik stehen schlecht. Dateien gelten schon beim Verschieben als Kopie. Die Begriffe Vervielfältigung und Verbreitung sind weltweit relativ eindeutig. Der Verkauf von Kopien ist illegal", sagt Rechtsanwalt Harald Karl gegenüber pressetext.

ReDigi ermöglicht Usern das Weiterverkaufen von legal erworbenen Musikdateien. Nutzer, die gebrauchte Musik anbieten, müssen einer Überprüfung der Rechtmäßigkeit ihrer Downloads zustimmen. Die Lieder, die den Test bestehen, werden von ReDigi kopiert. Das Original auf der Festplatte der User wird anschließend gelöscht. ReDigi übernimmt den Verkauf der gebrauchten Dateien. Durch dieses umständliche Verfahren will sich der Gebraucht-Musikhändler rechtlich absichern. ReDigi ist der Meinung, dass das Verfahren dem Weiterverkauf eines physikalischen Tonträgers entspricht.

Die Plattenindustrie sieht das anders. Capitol Records argumentiert, dass ReDigi nicht die Originale weiterverkauft, sondern unautorisierte Kopien. Das Portal für Second-Hand-Lieder ist laut Capitol eine Waschanlage für illegal erstandene Musik deren Geschäftsmodell auf der massenhaften Verbreitung von unrechtmäßig erstellten Kopien liegt. "Wir werden die digitalen Rechte unserer Kunden mit allen Mitteln verteidigen", gibt sich ReDigi-Gründer John Ossenmacher kämpferisch. Die Aussichten für einen Erfolg vor Gericht sind für ReDigi aber relativ trüb.

Auslegungssache

Die entscheidende Frage ist, wie das Gericht die "first sale"-Regelung auslegt. Dieser Grundsatz erlaubt den Weiterverkauf von rechtmäßig erworbenen Objekten. Bisher haben die Gerichte die "first sale"-Doktrin eher konservativ ausgelegt. US-Rechtsexperten sehen deshalb kaum Chancen für das Start-up. Erschwerend hinzu kommt, dass das Verfahren von ReDigi Schlupflöcher für Missbrauch offen lässt. Es gibt momentan keinen Weg, um zu überprüfen, ob User vor der Löschung ihrer Dateien Sicherungskopien angefertigt haben.

"Wenn eindeutig gewährleistet werden könnte, dass der Ursprung legal, das Original gelöscht und keine zusätzlichen Kopien vorhanden sind, hätte ReDigi bessere Chancen", so Karl. Capitol Records fordert die Einstellung von ReDigit und verlangt finanziellen Schadenersatz.

Quelle: www.pressetext.com/Markus Keßler

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