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VPRT-Vize fordert Vorfahrt für Onlineangebote der Rundfunkanbieter

Archivmeldung vom 05.05.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.05.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Internetangebote von Rundfunkanbietern sollen Vorfahrt im Netz haben. Das forderte der Vize-Präsident des VPRT, Dr. Tobias Schmid, am Montag beim Medientreffpunkt Mitteldeutschland in Leipzig.

Die Anbieter - öffentlich-rechtlich wie private - hätten einen besonderen Auftrag in Deutschland, der ihnen auch bei anderen Verbreitungswegen wie zum Beispiel DVB-T den Vorrang sichere. "Deshalb müssen die rundfunkspezifischen Inhalte der Anbieter von Hörfunk und Fernsehen vorrangig durchgeleitet werden und auch auffindbar sein", sagt Schmid.

Der VPRT-Vize und die anderen Teilnehmer der Diskussion sehen in Letzterem die gegenwärtige Engstelle im Internet. "Das Problem ist die Auffindbarkeit", hebt auch Helmut Verdenhalven vom BDZV hervor, "denn die Suchalgorithmen von Google sind nun einmal in Kalifornien entwickelt worden." Da würden andere Prioritäten gesetzt. Dass Google sich bereit erklären würde, diese Algorithmen offen zu legen, hält das Podium aber einhellig für unwahrscheinlich. Die Bundesnetzagentur allerdings kann da nach eigenen Angaben auch nichts tun. Ein Suchmaschinenbetreiber sei kein Netzbetreiber, so Dr. Rüdiger Hahn, Abteilungsleiter für Rechtsfragen der Regulierung bei der Bundesnetzagentur. Überhaupt würden die Verbraucher der Behörde mehr Kompetenzen zuordnen als sie habe. Viele Probleme seien kartell- oder zivilrechtlicher Natur.

Nach Ansicht des Rundfunkreferenten der Bayerischen Staatskanzlei, Dr. Klaus-Peter Potthast, liegt die Macht an dieser Stelle eigentlich beim Verbraucher. "Man muss Google nicht nutzen, es gibt auch andere Suchmaschinen", betont er. Potthast unterstützt deshalb auch den Ruf nach einer vom Staat geförderten "öffentlich-rechtlichen" Suchmaschine nicht. Diese müsste dann ja auch erst einmal genutzt werden, schließlich könne man nicht eine verbindliche Startseite per Gesetz festlegen.

Regulierung sei nur bei Marktversagen nötig, betont Dr. Rüdiger Hahn von der Bundesnetzagentur. Ansonsten seien zivilrechtliche Regelungen besser. Die Politik hingegen sieht Regulierungsbedarf im Internet, wie Dr. Klaus-Peter Potthast von der Bayerischen Staatskanzlei deutlich machte: "Die Frage ist, wie umfassend diese Regulierung sein muss." Ähnlich sieht es Helmut Verdenhalven vom BDVZ. "Derzeit wird zu viel Zeit mit der Regulierung 'alter' Medien wie zum Beispiel des Fernsehens verschwendet", sagte er. Man müsse sich zukunftgerichtet auf die Neuen Medien konzentrieren. "Wir müssen uns jetzt mit der Marktmacht von Google auseinandersetzen", betonte Verdenhalven, "auch wenn sich das Unternehmen dem (noch) nicht stellt." Dr. Tobias Schmid spricht sich in dem Zusammenhang dafür aus, auch für internationale Unternehmen Regulierung möglich zu machen.

Quelle: Medientreffpunkt Mitteldeutschland

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