Bundesagentur kauft keine Image-Berichte
Archivmeldung vom 11.05.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Bundesagentur für Arbeit (BA) weist Vorwürfe zurück, sie kaufe imagefördernde Fernsehberichte. Verschiedene Medien hatten berichtet, die BA bezahle Berichte im Mitteldeutschen Rundfunk, die ihre Arbeit "in ein gutes Licht rücken" (FAZ vom 11.05.). Richtig ist, dass die BA Sendungen finanziell unterstützt, die sich mit dem Thema Arbeitsmarkt beschäftigen.
Es geht dabei aber
ausdrücklich nicht darum, positive Berichte über die BA als
Institution zu platzieren. Ziel dieser Medienkooperationen ist, über
die Dienst- und Geldleistungen der BA zu informieren. Derzeit
unterhält die BA eine Medienkooperation mit der MDR-Sendung "Jojo -
das Jobjournal".
Die finanzielle Unterstützung einer Sendung hängt nicht von der
Darstellung der BA ab, sondern vom Informationsgehalt für den
Zuschauer und der Frage, ob eine Produktion ohne eine finanzielle
Beteiligung der BA nicht stattfinden könnte. Sollten Sende-Formate
die Bürgerinnen und Bürger auf besonders wirkungsvolle Weise über
wichtige Inhalte rund um das Thema "Arbeitsmarkt" (z.B.
Gesetzesänderungen, Möglichkeiten der Weiterbildung oder der direkten
Beschäftigungsaufnahme etc.) informieren, kann die BA sich im Rahmen
ihres Informationsauftrages auch finanziell daran beteiligen.
Medienkooperationen sind dabei eine Alternative zu anderen
Informationsmedien wie z.B. Broschüren, die in alleiniger
Verantwortung der BA entstehen. Über das Medium Fernsehen lassen sich
relativ kostengünstig seriös und fachlich gut aufbereitete
Informationen an viele Zuschauer und Kunden der BA vermitteln.
Die Frage, ob es mit dem Selbstverständnis eines Senders vereinbar
ist, Beiträge von einer öffentlichen Institution mitfinanzieren zu
lassen, ist keine Frage der BA, sondern eine Entscheidung der
Kooperationspartner.
In diesem Zusammenhang wird in verschiedenen Medien aus einem
Bericht des Bundesrechnungshofes über die Öffentlichkeitsarbeit der
BA zitiert. Der BRH kommt in seinem Bericht zu dem Schluss, dass
Teile der Öffentlichkeitsarbeit der BA die Grenzen der
Informationspflicht überschritten und weder notwendig noch rechtlich
zulässig seien.
Hierzu ist anzumerken: Der Bericht des Bundesrechnungshofes
enthält teilweise unwahre Behauptungen. So ist von einer
Imagekampagne der BA die Rede, die nie stattgefunden hat. Es ist auch
nicht Ziel der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der BA, "kritische
Berichterstattung in den Medien" zu verhindern. Im Gegenteil: Die BA
begrüßt eine kritische Begleitung durch die Medien und unterstützt
deren Arbeit mit ihren Pressesprechern. Auf den Bericht des
Bundesrechnungshofes hat die BA ausführlich geantwortet. Dieser
Erwiderung ist der Verwaltungsrat der BA einstimmig gefolgt und hat
die Position des Bundesrechnungshofes als "an der Lebenswirklichkeit
vorbei" zurückgewiesen.
Quelle: Pressemitteilung Bundesagentur für Arbeit