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Bundesagentur kauft keine Image-Berichte

Archivmeldung vom 11.05.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.05.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) weist Vorwürfe zurück, sie kaufe imagefördernde Fernsehberichte. Verschiedene Medien hatten berichtet, die BA bezahle Berichte im Mitteldeutschen Rundfunk, die ihre Arbeit "in ein gutes Licht rücken" (FAZ vom 11.05.). Richtig ist, dass die BA Sendungen finanziell unterstützt, die sich mit dem Thema Arbeitsmarkt beschäftigen.

Es geht dabei aber ausdrücklich nicht darum, positive Berichte über die BA als Institution zu platzieren. Ziel dieser Medienkooperationen ist, über die Dienst- und Geldleistungen der BA zu informieren. Derzeit unterhält die BA eine Medienkooperation mit der MDR-Sendung "Jojo - das Jobjournal".

Die finanzielle Unterstützung einer Sendung hängt nicht von der Darstellung der BA ab, sondern vom Informationsgehalt für den Zuschauer und der Frage, ob eine Produktion ohne eine finanzielle Beteiligung der BA nicht stattfinden könnte. Sollten Sende-Formate die Bürgerinnen und Bürger auf besonders wirkungsvolle Weise über wichtige Inhalte rund um das Thema "Arbeitsmarkt" (z.B. Gesetzesänderungen, Möglichkeiten der Weiterbildung oder der direkten Beschäftigungsaufnahme etc.) informieren, kann die BA sich im Rahmen ihres Informationsauftrages auch finanziell daran beteiligen. Medienkooperationen sind dabei eine Alternative zu anderen Informationsmedien wie z.B. Broschüren, die in alleiniger Verantwortung der BA entstehen. Über das Medium Fernsehen lassen sich relativ kostengünstig seriös und fachlich gut aufbereitete Informationen an viele Zuschauer und Kunden der BA vermitteln.

Die Frage, ob es mit dem Selbstverständnis eines Senders vereinbar ist, Beiträge von einer öffentlichen Institution mitfinanzieren zu lassen, ist keine Frage der BA, sondern eine Entscheidung der Kooperationspartner.

In diesem Zusammenhang wird in verschiedenen Medien aus einem Bericht des Bundesrechnungshofes über die Öffentlichkeitsarbeit der BA zitiert. Der BRH kommt in seinem Bericht zu dem Schluss, dass Teile der Öffentlichkeitsarbeit der BA die Grenzen der Informationspflicht überschritten und weder notwendig noch rechtlich zulässig seien.

Hierzu ist anzumerken: Der Bericht des Bundesrechnungshofes enthält teilweise unwahre Behauptungen. So ist von einer Imagekampagne der BA die Rede, die nie stattgefunden hat. Es ist auch nicht Ziel der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der BA, "kritische Berichterstattung in den Medien" zu verhindern. Im Gegenteil: Die BA begrüßt eine kritische Begleitung durch die Medien und unterstützt deren Arbeit mit ihren Pressesprechern. Auf den Bericht des Bundesrechnungshofes hat die BA ausführlich geantwortet. Dieser Erwiderung ist der Verwaltungsrat der BA einstimmig gefolgt und hat die Position des Bundesrechnungshofes als "an der Lebenswirklichkeit vorbei" zurückgewiesen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesagentur für Arbeit

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