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Presserat will Zusammenarbeit bei Großveranstaltungen von Medien und Polizei verbessern

Archivmeldung vom 26.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Polizeiauto (Symbolbild)
Polizeiauto (Symbolbild)

Bild: Karl-Heinz Laube / pixelio.de

Wie können Polizei und Medienvertreter bei Demonstrationen und anderen Großveranstaltungen ihre Arbeit machen, ohne sich gegenseitig zu behindern oder in Gefahr zu bringen? Damit beschäftigt sich ein Papier des deutschen Presserats. Darüber schreibt das online Magazin "Sputnik"

Weiter heißt es diesbezüglich in einem Bericht von Ilona Pfeffer auf deren deutschen Webseite: "In Deutschland hat die Frage der Sicherheit von Journalisten, die von Demonstrationen berichten, und die nach der Rolle der Polizei dabei zuletzt neue Aktualität bekommen. Nun hat der Deutsche Presserat der Innenministerkonferenz einen Entwurf zu Verhaltensgrundsätzen für Medien und Polizei vorgelegt.

„Im Spannungsfeld zwischen journalistischer und polizeilicher Tätigkeit kann es zu Situationen kommen, in denen sich jede Seite durch die jeweils andere behindert fühlt“, räumen die Verfasser ein. Die im Entwurf formulierten Grundsätze sollten Polizei und Medien dabei helfen, sich bei der Erfüllung der eigenen Aufgaben so zu verhalten, dass beide Seiten ihrer Arbeit ungehindert nachgehen könnten.

Einschüchterung, Beleidigung und physische Gewalt bei Demonstrationen ist keinem bestimmten politischen Spektrum zuzurechnen. Häufig geht es darum, dass Menschen nicht gefilmt oder fotografiert werden wollen, obwohl sie sich in dem Moment ja aus freien Stücken auf einer öffentlichen Veranstaltung befinden. Erfahrene Reporter wissen: Das kann genauso gut vom schwarzen Block bei einer „Revolutionärer 1. Mai“-Demo passieren, wie bei einer rechten Demo oder zuletzt bei Protesten der Querdenken-Bewegung. Bisweilen sind es aber auch Einsatzkräfte der Polizei, die wenig zimperlich sind. So gerieten Berichterstatter von den G20-Protesten in Hamburg schnell zwischen die Fronten von wütenden Demonstranten, die Steine, Flaschen und Pyrotechnik warfen, und Polizisten, die keinen Unterschied mehr machten, ob vor ihnen ein Demonstrant oder ein Journalist stand.

Journalisten in Helm und Schutzweste

Noch weniger zimperlich gehen Polizisten bei Demonstrationen in Frankreich vor – wer von den Großdemonstrationen in Paris berichtet, muss mit Gewalt rechnen. Unter französischen Journalisten ist es daher Usus, für solche Veranstaltungen Helm und Schutzweste anzulegen. Ein geplantes neues Sicherheitsgesetz soll ihre Arbeit nun noch mehr erschweren, denn es sieht vor, dass die Veröffentlichung von Bildmaterial von Beamten im Einsatz mit bis zu 45.000 Euro Strafe geahndet werden soll, wenn sie das Ziel verfolgt, die körperliche und seelische Unversehrtheit der Einsatzkräfte zu verletzen.

Einleitend heißt es im Entwurf des Presserats, es gehöre zu den Informationsaufgaben der Medien, die Allgemeinheit über Ereignisse von öffentlichem Interesse wie Großdemonstrationen oder Straftaten auf allen zur Verfügung stehenden technischen Übertragungswegen zu unterrichten. Auf der anderen Seite sei es Aufgabe der Polizei, Gefahren abzuwehren und Straftaten zu verfolgen. Dabei müsse diese jedoch den durch Artikel 5 des Grundgesetzes (GG) verbürgten Anspruch der Journalisten auf staatlichenberücksichtigen.

Sicherheitskonzepte für Medienschaffende

Wie dieser Anspruch zu verstehen sei, solle Teil der Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter beider Seiten sein. Auch vor Ort sollten polizeiliche Pressestellen ansprechbar sein, um Missverständnissen vorzubeugen. Darüber hinaus sollten bei entsprechender Einsatzlage Sicherheitskonzepte geschaffen werden, die Medienschaffenden Schutz vor Bedrohung und körperlichen Angriffen bieten und die freie Berichterstattung sichern sollten, heißt es weiter.

„Die Polizei unterstützt bei allen Einsätzen – auch in besonders herausfordernden Situationen wie bei Geiselnahmen und Demonstrationen – die Medien bei ihrer Informationsgewinnung und sorgt für eine frühzeitige und umfassende Information, soweit nicht rechtliche Belange entgegenstehen.“

Es gehöre hingegen nicht zu den Aufgaben der Polizei, mit eigenen Fotos, Videos, O-Tönen und Texten selbst journalistisch tätig zu werden, betont der Presserat.

Gesundheit vor Öffentlichkeit und Persönlichkeitsrechte

Auf der anderen Seite würden polizeiliche Verfügungen auch für Medienschaffende gelten. Zudem gelte es für Journalisten, bei Unglücksfällen, Katastrophen und schwersten Verbrechen dem Leben und der Gesundheit der Menschen Vorrang vor dem Informationsanspruch der Öffentlichkeit zu geben sowie die Persönlichkeitsrechte von Opfern und Angehörigen zu wahren. In diesem Zusammenhang wurde die Bildzeitung immer wieder vom Presserat öffentlich gerügt, weil sie Videos von schweren Gewaltverbrechen oder Fotos von Opfern ohne die Zustimmung der Angehörigen veröffentlichte. Grundsätzlich unterliege das Filmen und Fotografieren polizeilicher Einsätze ebenso wie das Erstellen von Tonaufnahmen und Texten jedoch keinen rechtlichen Schranken, auch dann nicht, wenn Polizeibeamte auf den Aufnahmen zu sehen seien.

In Fällen von Schwerstkriminalität sollten Medien nicht ohne vorherige Absprachen mit der Polizeiführung über polizeitaktische Maßnahmen berichten. Ebenso wenig sollten sie Straftätern eine Bühne zur Selbstdarstellung bieten. In keinem Falle sollte die polizeiliche Arbeit behindert werden.

Ihrerseits dürfe die Polizei nur selbsterstelltes Material zur Beweissicherung verwenden und dürfe Medien nicht zur Herausgabe von unveröffentlichtem Material zwingen. Material der Medien dürfe nur dann sichergestellt und beschlagnahmt werden, wenn dies rechtlich zulässig und verhältnismäßig sei.

Die meisten im Entwurf festgehaltenen Punkte klingen aus journalistischer Sicht selbstverständlich beziehungsweise finden in der Praxis weitgehend Anwendung. Ob sich mit diesem Dokument die Verhältnisse vor Ort tatsächlich verbessern lassen, ist fraglich. "

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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