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Bertelsmann und Universal Music Group einigen sich auf Vergleich im Verfahren bezüglich Napster

Archivmeldung vom 06.09.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.09.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Bertelsmann und Universal Music Group geben gemeinsam einen Vergleich im Verfahren bezüglich Napster bekannt.

Im Rahmen dieses Vergleichs wird die Universal Music Group 60 Mio. US-Dollar erhalten. Diese Summe beinhaltet die Erstattung von Anwaltskosten und deckt sowohl die geltend gemachten Ansprüche der Universal-Tonträgergeschäfte und -Musikverlage als auch etwaige Ansprüche der BMG Music Publishing ab. Mit diesem Vergleich ist seitens Bertelsmanns in der Sache keine Schuldanerkenntnis verbunden.

Thomas Rabe, Chief Financial Officer und Musikvorstand der Bertelsmann AG, betonte: "Wir sind sehr erfreut, diese Vereinbarung mit Universal Music Group in der Auseinandersetzung um Napster getroffen zu haben. Wir glauben, dass dieses Ergebnis beiden Seiten gerecht wird."

Quelle: Pressemitteilung Bertelsmann AG

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