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ZDF begrüßt EuGH Urteil zum Rundfunkbeitrag Intendant Bellut: "Rechtssicherheit auf allen Ebenen"

Archivmeldung vom 13.12.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Das ZDF begrüßt die Entscheidung des europäischen Gerichtshofs, nach der die Erhebung des Rundfunkbeitrags in Deutschland nicht gegen das EU-Beihilferecht verstößt. ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut: "Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Juli ist der Rundfunkbeitrag jetzt auch in der Europäischen Union abgesichert. Damit besteht Rechtssicherheit auf allen Ebenen."

Die europäischen Richter haben entschieden, dass die Umstellung des Finanzierungsmodells des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht gegen das EU-Beihilferecht verstößt. Die im Jahr 2007 von der Kommission als zulässige "bestehende Beihilfe" im Sinne des Unionsrechts eingestufte Finanzierung sei durch die Änderung auf das Rundfunkbeitragsmodell 2013 nicht wesentlich umgestaltet worden. Der Rundfunkbeitrag ist damit keine notifizierungspflichtige neue Beihilfe.

Das Landgericht Tübingen hatte im Rahmen von Beschwerdeverfahren gegen die Umstellung auf das neue Rundfunkbeitragsmodell ein Vorabentscheidungsersuchen vor dem Europäischen Gerichtshof gestellt. Dabei wurden dem Gericht mehrere Fragen im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag, insbesondere auch in Bezug auf die Beihilfekonformität, vorgelegt.

Quelle: ZDF (ots)

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