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Der Seewolf - Die Tele München gewinnt Titelschutz-Prozeß gegen Hofmann & Voges

Archivmeldung vom 11.09.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.09.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Vergangenen Dienstag fällte das Landgericht München I das Urteil im Titelschutz-Prozeß der Tele München gegen die Produktionsfirma Hofmann & Voges.

Der Richterspruch bestätigt, dass die Hofmann & Voges-Produktion, die im Auftrag von ProSieben entstand, nicht den Titel "Der Seewolf" oder "Seewolf" tragen darf. Grund für diese Entscheidung ist der Vorrang des Titels und der Marke der Originalverfilmung "Der Seewolf", die die Tele München im Jahr 1971 für das ZDF produzierte. Dieser Mehrteiler gilt als einer der berühmtesten Klassiker der deutschen Fernsehgeschichte.

Quelle: Tele München

 

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