Oberlandesgericht Köln gibt BILD.de Recht: Kachelmanns Berichterstattungsverbot aufgehoben
Archivmeldung vom 22.11.2011
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtWeiterer Rückschlag für Jörg Kachelmann im Kampf gegen die Medien: Die Berichterstattung von BILD.de im April 2010 über den Fund eines Messers mit DNA-Spuren in der Wohnung von Kachelmanns Ex-Geliebter war nicht vorverurteilend. Dies hat jetzt das Oberlandesgericht Köln festgestellt und damit in zweiter Instanz eine Unterlassungsklage Kachelmanns abgewiesen. Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen, die Kosten des Verfahrens muss der TV-Moderator tragen.
In erster Instanz hatte das Landgericht Köln den inhaltlich zutreffenden Bericht von BILD.de über den Messerfund noch verboten: Der Artikel sei vorverurteilend, meinten die Richter. Das war falsch, entschied jetzt das Oberlandesgericht Köln. Denn die Berichterstattung über das von den Ermittlern sichergestellte Messer habe beim Leser keineswegs die Vorstellung hervorgerufen, der TV-Moderator sei bereits überführt. Vielmehr habe BILD.de bei der Berichterstattung lediglich den journalistischen Informationsauftrag wahrgenommen, die interessierte Öffentlichkeit über spektakuläre Straftaten zu unterrichten.
"Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ist äußerst wichtig für eine weiterhin freie und ungehinderte Presseberichterstattung über bedeutende Ermittlungsverfahren", kommentiert der Leiter Verlagsrecht der Axel Springer AG, Claas-Hendrik Soehring, das Urteil. Kachelmann habe im Vorfeld seines Strafprozesses versucht, Medienberichterstattung über die Ermittlungen systematisch als angeblich vorverurteilend zu unterbinden. Das Gericht habe nun aber "ausdrücklich und völlig zu Recht festgestellt, dass es sich bei dem Artikel von BILD.de um eine zulässige und von Kachelmann hinzunehmende Verdachtsberichterstattung gehandelt hat". Soehring weiter: "Natürlich muss es erlaubt sein, bei laufenden Ermittlungen in spektakulären Kriminalfällen über die aktuellen Erkenntnisse von Polizei und Staatsanwaltschaft zu berichten".
Quelle: BILD.de (ots)