Zum WDR-Beitrag: Tipico ist nicht Beschuldigter in diesem Verfahren
Archivmeldung vom 18.11.2019
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDer WDR erweckt in einem aktuellen Beitrag den Eindruck, es gäbe bei Tipico Defizite bei der Auswahl von Franchisenehmern. Diesen Vorwurf und den der Beihilfe zur Steuerhinterziehung weisen wir zurück. Geldwäscheermittlungen gegen Tipico gibt es nicht.
Tipico legt bei der Auswahl der Franchisepartner strenge Qualitätsmaßstäbe an. Die in dem Beitrag genannten steuerlichen Sachverhalte wurden bereits 2013 von Tipico selbst entdeckt, den Behörden bekannt gemacht und abgeschlossen. Den Vorwurf der Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Tipico weisen wir strikt zurück. Die steuerlichen Pflichten des Unternehmens sind nicht Gegenstand von Ermittlungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns zu Fragen, die das Steuergeheimnis oder Erklärungspflichten anderer Personen betreffen, aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht äußern können. Von den Geldwäscheermittlungen gegen einen Vertragspartner hat Tipico im Oktober 2016 erfahren und sofort kooperativ mit der Staatsanwaltschaft zusammengearbeitet. Der weitere Umgang mit dem Vertragspartner wurde mit der seinerzeit ermittelnden Staatsanwältin abgestimmt. In der Zwischenzeit hat sich Tipico von diesem Vertragspartner vollständig getrennt.
Der WDR selbst stellt in Bezug auf das Verfahren vor dem Frankfurter Landgericht korrekt fest: "Tipico ist nicht Beschuldigter in diesem Verfahren." Alle genannten Angelegenheiten, die durchweg viele Jahre zurückliegen, hat Tipico, soweit es überhaupt davon betroffen war, abschließend aufgearbeitet und seitdem die neuen gesetzlichen Möglichkeiten genutzt, seine Compliance-Vorschriften mehrfach zu verschärfen.
Quelle: Tipico (ots)