Verbot von COMPACT-Magazin GmbH und CONSPECT FILM GmbH: Verteidiger-Team kündigt entschlossene rechtliche Schritte an
Archivmeldung vom 19.07.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićAm vergangenen Dienstag hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die COMPACT-Magazin GmbH und die CONSPECT FILM GmbH verboten. Gleichzeitig wurden die Wohn- und Geschäftsräume der Geschäftsführer Jürgen Elsässer und Dr. Stephanie Elsässer durchsucht – und das alles unter den Augen der Presse. Dies berichtet der renommierte Anwalt Ralf Ludwig in seiner Pressemitteilung.
Weiter heißt es darin: "Ein Team aus erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten wird nun die notwendigen rechtlichen Schritte einleiten, um diesen heftigsten Angriff auf die Pressefreiheit seit der SPIEGEL-Affäre 1962 zu stoppen. Zusammen mit dieser Pressemitteilung veröffentlichen wir die gesamte Begründung der Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums.
Hierdurch wollen wir einen transparenten Dialog zwischen Juristen und Medien über diesen Angriff auf die Pressefreiheit durch Faeser zu ermöglichen. Es erscheint uns bedeutsam, zugleich mit der juristischen Aufarbeitung dieses präzedenzlosen Angriffs auf die Medienfreiheit eine gesellschaftliche Debatte über die Grenzen staatlicher Macht zu ermöglichen. Sollte diese Verfügung rechtskräftig werden, könnte jedes deutsche Medium ohne Vorwarnung abgeschaltet werden – heute von der SPD, morgen von jeder anderen Partei.
Das Verteidiger-Team besteht aus Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten unterschiedlicher Fachgebiete und politischer Einstellungen. Wir vertreten diesen Fall unabhängig davon, wie wir persönlich zu den Veröffentlichungen des COMPACT-Magazins stehen, weil wir fest daran glauben, dass ein freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat auch kritische und kontroverse Meinungen zulassen muss. Wir sind der Überzeugung, dass eine starke Demokratie auch extreme Positionen aushalten kann und muss.
Das Grundgesetz sagt unmissverständlich: "Eine Zensur findet nicht statt." Jede staatliche Stelle, die die Pressefreiheit angreift, gefährdet damit die freiheitlich-demokratische Grundordnung insgesamt. Mit dem Bundesverfassungsgericht sind wir der Auffassung, dass die freiheitliche Ordnung des Grundgesetzes darauf setzt, dass auch Äußerungen, die für eine demokratische Öffentlichkeit schwer erträglich sein können, grundsätzlich nicht durch Verbote, sondern in der öffentlichen Auseinandersetzung entgegengetreten wird.
Die Meinungsfreiheit findet erst dann ihre Grenzen, wenn die Äußerungen in einen unfriedlichen Charakter umschlagen. Hierauf haben bereits in der Öffentlichkeit viele weitere Kolleginnen und Kollegen unter anderem die bekannten Medienanwälte Joachim Steinhöfel und Professor Ralf Höcker sowie der ehemalige Verteidigungsminister und Grundrechtskommentator Professor Rupert Scholz hingewiesen. Wir appellieren an Bundeskanzler Olaf Scholz, die Bundesinnenministerin zurückzurufen und jemanden einzusetzen, der das Grundgesetz und dieverfassungsmäßigen Rechte der Bürger achtet und ernst nimmt. Ansonsten wird die Affaire Faeser zu einer Affaire Scholz."
Quelle: Ralf Ludwig