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AfD wehrt sich gegen Suggestiv-News von "Frontal21" - Zweite Abmahnung gegen das ZDF

Archivmeldung vom 10.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
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Bild: AfD Deutschland

Das ZDF-Magazin „Frontal21“ hat in seiner Ausgabe vom 8. Dezember 2020 einen Fernsehbeitrag ausgestrahlt, der die AfD in eine angebliche Verbindung mit illegalen Waffengeschäften bringen soll. Dieser Suggestiv-Bericht, den das ZDF auch online veröffentlicht hat, erzählt von einem deutschen „Waffenhändler“, der in Kroatien illegal Schusswaffen erworben habe.

Die Waffen, so legt der Bericht nahe, seien angeblich für die AfD bestimmt gewesen. Belege hierfür liefert „Frontal21“ nicht. Dafür weist der Bericht immer wieder darauf hin, dass der angebliche „Waffenhändler“ Mitglied der AfD sei.

„Richtig ist, dass Alexander R., von dem im Fernsehbeitrag die Rede ist und der die Vorwürfe laut Bericht bestreitet, im Jahr 2016 in die AfD eingetreten ist. Jedoch ist er seitdem nie wieder in der Partei in Erscheinung getreten“, erklärt Peter Rohling, Pressesprecher der AfD. „Stattdessen befindet er sich längst im Ausschlussverfahren, weil er vier Jahre in Folge keine Mitgliedsbeiträge gezahlt hat. Er hatte auch keine Funktion innerhalb der AfD inne; seine angeblichen Handlungen waren der AfD nicht bekannt.

Die formell noch bestehende Mitgliedschaft von Alexander R. dafür zu verwenden, die AfD mit einem gänzlich haltlosen und offenbar an den Haaren herbeigezogenen Vorwurf zu überziehen, legt den Verdacht nahe, dass hier journalistische Sorgfalt durch die Absicht vorsätzlicher Schädigung ersetzt worden ist. Dafür spricht nicht zuletzt, dass es das ZDF versäumt hat, dem Bundesverband vor Ausstrahlung des Frontal21-Berichts Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben.

Da diese Art irreführender Verdachtsberichterstattung geeignet ist, der AfD gerade unmittelbar vor dem Superwahljahr 2021 schweren Schaden zuzufügen, hat der Bundesvorstand das ZDF noch am 8. Dezember wegen der Vorberichterstattung abgemahnt und aufgefordert, die Ausstrahlung zu unterlassen sowie die falschen Behauptungen, welche auch online zum Thema des Fernsehbeitrags erhoben worden sind, nicht weiter zu veröffentlichen. Das ZDF hat auf diese erste Abmahnung nicht geantwortet, den Fernsehbericht trotzdem ausgestrahlt und den dazugehörigen Online-Artikel nicht gelöscht.

Aufgrund der Schwere der Vorwürfe, die durch den Frontal21-Bericht in den Raum gestellt werden, der anlaufenden Reaktionen in den Medien dazu und dem Schaden, der für die AfD daraus bereits entstanden ist und dem, welcher zusätzlich droht, hat der Bundesverband der Alternative für Deutschland dem ZDF heute wegen des TV-Beitrags eine zweite Abmahnung schicken lassen. Für den Fall, dass das ZDF auch hierauf keine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgibt, wird die AfD unverzüglich weitere rechtliche Schritte einleiten. Denn diese so offensichtlich konstruierten Suggestiv-News sind für das Ansehen der AfD genauso schädlich wie Fake-News – ganz abgesehen davon, dass sie die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Bevölkerung noch weiter verringern.“

Quelle: AfD Deutschland

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