Steuerzahlerbund und Kulturrat stellen neue Rundfunkgebühr infrage
Archivmeldung vom 17.01.2013
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtMit deutlichen Worten machen der Bund der Steuerzahler und der Deutsche Kulturrat Front gegen den neuen Rundfunkbeitrag. "Wir fordern konkret, dass in einem ersten Schritt die neue Haushaltsabgabe zumindest für die Unternehmen abgeschafft wird", sagte der Präsident des Steuerzahlerbunds, Reiner Holznagel, "Handelsblatt-Online".
"Außerdem sollen sich per "Opt-out"-Klausel auch alle Privathaushalte, die nachweislich kein Empfangsgerät besitzen, von der neuen Abgabe befreien können." Holznagel kritisierte, dass es sich bei dem neuen Rundfunkbeitrag um eine "Quasi-Steuer" handle und jeder zur Kasse gebeten werde, ob er nun das Angebot der öffentlich-rechtlichen nutze oder nicht. "Gewinner des neuen Beitrags sind ARD, ZDF und Co., die jetzt wohl noch mehr Geld von den Beitragszahlern erhalten", sagte er. Es müsse daher auch rasch geprüft werden, ob ARD und ZDF das "viele Geld" wirklich benötigten. "Auch sollten die Sender endlich ihre teils kostspieligen Programme und Verwaltungsapparate einer Diät unterziehen", verlangte der Steuerzahlerbund-Präsident. "Nicht alles, was an Leistungen angeboten wird, ist auch wirklich erforderlich."
Nach Ansicht des Geschäftsführers des Deutschen Kulturrats, Olaf Zimmermann, sollten nicht nur die öffentlichen-rechtlichen Anstalten von dem neuen Rundfunkbeitrag profitieren. Er ist daher der festen Überzeugung, dass die Haushaltsabgabe in der jetzt beschlossenen Form "keinen Ewigkeitswert" haben werde. "Grund ist aber nicht nur die Entwicklung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks, sondern des gesamten Mediensystems in Deutschland", sagte Zimmermann "Handelsblatt-Online". "Besonders die regionalen Tageszeitungen in Deutschland werden dauerhaft ohne eine Unterstützung wohl kaum flächendeckend und vielfältig überleben können."
Auch regionale und lokale, hochwertige journalistische Internetangebote würden sich ohne eine Unterstützung nicht in ausreichender Zahl entwickeln und im Markt halten können. Zimmermann glaubt daher, dass sich das mediale Angebot weiter ausdifferenzieren müsse. "Der altbekannte Öffentlich-Rechtliche Rundfunk wird eine wichtige Ankerfunktion behalten und neue Verbreitungswege nützen und heute noch rein kommerzielle Produkte, wie regionale und lokale Tageszeitungen, werden Teil der Nutznießer der Haushaltsabgabe werden."
Seit Anfang dieses Jahres gilt der neue Rundfunkbeitrag, der die bisherige Rundfunkgebühr abgelöst hat. Der neue Beitrag muss seither pauschal für jeden Haushalt unabhängig von der Zahl der Rundfunkgeräte gezahlt werden. Die Gebühr von 17,98 Euro pro Monat entspricht der bisherigen Standardgebühr für die Nutzung von TV, Radio und Computer. Auch für Firmen gelten neue Regeln. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Zahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der betrieblich genutzten Fahrzeuge. Gerade die Regelung für Unternehmen ist umstritten.
Schleswig-Holstein schließt Korrektur der neuen Rundfunkgebühr nicht aus
Die umstrittene neue Rundfunkgebühr wird nach Aussage der Staatskanzlei Schleswig-Holstein "zeitnah" auf mögliche unzumutbare Belastungen hin überprüft. Das sagte ein Sprecher "Handelsblatt-Online". Hintergrund sind Befürchtungen der deutschen Städte und Gemeinden, sie könnten durch den neuen Rundfunkbeitrag deutlich höheren Belastungen ausgesetzt sein.
Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund hatte daher gefordert, "das Thema erneut in der Rundfunkkommission und der Ministerpräsidentenkonferenz zu behandeln und eine gerechte Lösung zu suchen".
Die Kieler Staatskanzlei erklärte dazu: "Welche finanziellen Auswirkungen durch den neuen Rundfunkbeitrag auf die deutschen Städte und Gemeinden konkret zukommen und ob sich hierdurch eine Mehrbelastung ergibt, kann zwei Wochen nach Einführung des neuen Abgabesystems noch nicht gesagt werden."
Die jeweilige Belastung sei im Einzelfall von mehreren Faktoren abhängig. Allerdings hätten die Regierungschefs der Länder bei Abschluss des Staatsvertrags vereinbart, die Auswirkungen des Beitragsstaatsvertrages "zeitnah und unter Beteiligung einer unabhängigen Stelle" zu evaluieren.
"Die Entwicklung der Beiträge der öffentlichen Hand ist hierbei ausdrücklich in die Vereinbarung aufgenommen worden", betonte der Sprecher und fügte hinzu: "Mit dem Evaluierungsergebnis werden sich die Regierungschefs befassen und gegebenenfalls notwendige Änderungen am Staatsvertrag vornehmen, soweit dadurch unzumutbare Belastungen vermieden werden können."
FDP will Rundfunkbeitrag durch Medienabgabe ersetzen
Der medienpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Burkhardt Müller-Sönksen, hat sich dafür ausgesprochen, den neuen Rundfunkbeitrag durch eine Medienabgabe zu ersetzen, die von den Finanzämtern eingezogen wird. Zugleich brachte der FDP-Politiker die Abschaffung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ), die sich jetzt "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" nennt, ins Gespräch.
"Die Medienabgabe würde von jeder einkommenssteuerpflichtigen Person erhoben, also direkt von dem Empfänger des Rundfunkangebots", erläuterte Müller-Sönksen seinen Vorschlag im Gespräch mit "Handelsblatt-Online". Ungerechtfertigte Doppel- und Dreifachbelastungen der Wohnung, am Arbeitsplatz oder des Firmenwagens wären damit ausgeschlossen.
Die Medienabgabe würde zudem nur bei einkommenssteuerpflichtigen Bürgern erhoben. "Da die Informationen zur Einkommenssteuerpflichtigkeit den Finanzämtern bereits vorliegen, könnte der Einzug der Medienabgabe treuhänderisch durch die Finanzämter erfolgen", sagte Müller-Sönksen. So werde auch die Kirchensteuer seit Jahrzehnten "staatsfern" eingezogen. "Der Beitragsservice als GEZ-Nachfolger wäre funktionslos und könnte abgeschafft werden."
Quelle: dts Nachrichtenagentur