Bei falschem „Like“ oder „Online-Beleidigung“ droht künftig Geld- oder Haftstrafe!
Archivmeldung vom 22.06.2020
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Freigeschaltet durch André Ott"Die deutsche Bundesregierung weitet den „Kampf gegen Hetze“ im Internet aus und will den Strafrahmen sowie die Tatbestände massiv verschärfen. Treffen wird dies freilich in erster Linie regierungskritische Bürger und alternative Nachrichtenseiten, wie schon die Vergangenheit zeigte." Dies zitiert das Magazin "Unser Mitteleuropa" aus einem Bericht der "Tagesschau".
Weiter berichtet das Magazin: "Das umfangreiche Gesetzespaket geht jedoch so weit, dass künftig schon bald ein falsch gesetztes „Gefällt mir“ bzw. ein „Like“ strafbar wird. Willkommen in der Diktatur kann man da nur sagen.
Drohungen und „Hetze“ werden mit Gefängnis geahndet
Verschärft wird das Vorgehen von digitalen Drohungen bis hin zum „Verbreiten strafbarer Inhalte“. Was darunter fällt bleibt natürlich wie immer eine Ermessenssache der „unabhängigen“ Gerichte und der Justiz. Für die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sei es jedenfalls „ein klares Signal, dass wir die Taten nicht hinnehmen und uns mit Nachdruck zur Wehr setzen“. „Wer hetzt und droht muss mit Anklagen und Verurteilungen rechnen. Das sind entschlossene Schritte gegen Menschen- und Demokratiefeinde, die ein gefährliches Klima der Gewalt schüren.“, so die Drohung gegen die unliebsamen Bürger und ihre aufmüpfigen Meinungen.
Wer künftig Drohungen im Netz äußert, die etwa als Aufrufe zur Körperverletzung, zu sexuellen Übergriffen oder auch zur Sachbeschädigung interpretiert werden könnten, dem drohen bis zu zwei Jahre Haft! Und: Auch für eine Beleidigung könnte der Verfasser zu einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren verurteilt werden.
Falscher Like? Das wird teuer
Aber hier endet der Kontroll- und Zensurwahn der Regierung nicht. Auch wer künftig ein falsches „Gefällt mir“ setzt muss mit Strafverfolgung rechnen. Bisher war es strafbar, bereits begangene Taten zu befürworten. Das gilt nun auch für angekündigte Taten. Dabei kann es auch schon reichen, wenn ein User durch ein „Like“ oder Ähnliches anzeigt, dass ihm die begangene oder geplante Tat „gefällt“. Erzielt diese Angabe eine große Reichweite unter anderen Internetnutzern, muss ein Gericht entscheiden, ob damit der „öffentliche Frieden gestört“ wird und damit Strafen verhängt werden könnten.
Politiker-Kaste erhält mehr Schutz
Und auch die Politiker-Kaste hat man in der neuen Gesetzgebung nicht vergessen. Diese erhält weitere Privilegien. So werden nun Strafverfolgungen wegen übler Nachrede oder Verleumdung gemäß Paragraf 188 des Strafgesetzbuches von „im politischen Leben stehende Person“ auf Kommunalpolitiker ausgeweitet. Lokalpolitiker können zudem, ebenso wie Journalisten oder ehrenamtlich Tätige, leichter eine Auskunftssperre für ihre Daten im Melderegister erwirken. Man sieht: Das System schützt seine Günstlinge und bestraft seine Widersacher."
Quelle: Unser Mitteleuropa