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Ultimate Fighting - BLM-Fernsehausschuss beschließt: DSF muss Programm ändern

Archivmeldung vom 19.03.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.03.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Fernsehausschuss der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 18. März 2010 die Genehmigung für die Formate "The Ultimate Fighter", "UFC Unleashed" und "UFC Fight Night" im Programm des Deutschen SportFernsehens (DSF) aufgehoben.

Die drei Formate müssen durch andere, genehmigungsfähige Programminhalte ersetzt werden. Der Beschluss soll in Absprache mit dem Anbieter schnellstmöglich umgesetzt werden.

Die drei Formate werden seit März 2009 im Programm des Deutschen SportFernsehen jeweils samstags zwischen 23:00 und 06:00 Uhr ausgestrahlt.

Der Fernsehausschuss hält die genannten Formate durch die Massivität der gezeigten Gewalt für nicht akzeptabel. Die darin stattfindenden Tabubrüche, wie das Einschlagen auf einen am Boden liegenden Gegner, widersprechen dem Leitbild eines öffentlich-rechtlich getragenen Rundfunks nach Art. 111a der Bayerischen Verfassung, in dem u.a. gegenseitige Achtung (Art. 111a Abs.1 Satz 5) und das Verbot der Verherrlichung von Gewalt (Art. 111a Abs. 1 Satz 6) vorgegeben sind.

Zuständig für die Programmentscheidung ist der Medienrat oder ein nach der Geschäftsordnung des Medienrats zuständiger Ausschuss. Im Medienrat wirken die bedeutsamen politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Gruppen mit, wie von Art. 111a Abs. 2 Satz 2 der Bayerischen Verfassung für Rundfunk und in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft vorgeschrieben.

Quelle: BLM Bayerische Landeszentrale für neue Medien

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