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Finanzminister räumt Übergabe des ESC 2017 an anderes Land ein

Archivmeldung vom 19.05.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.05.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Logo des Eurovision Song Contest
Logo des Eurovision Song Contest

Der ukrainische Finanzminister Olexandr Daniljuk hat die Übertragung des Austragungsrechtes für den Eurovision Song Contest 2017 an ein anderes Land eingeräumt. Dass schreibt das russische online Magazin "Sputnik".

Weiter heißt es auf deren deutschen Webseite: "„Die Welt kennt fünf Beispiele der Übertragung des Austragungsrechtes für den Wettbewerb. So hatte Frankreich 1960 das Austragungsrecht an Großbritannien übergeben“, schrieb Daniljuk in seiner Kolumne in der Zeitung „Ekonomitschnaja Prawda“.

Um den Wettbewerb austragen zu können, muss der Staat mit großen Ausgaben rechnen, unterstrich Daniljuk.

„Aufgrund der Spezifik meiner Arbeit muss ich an das Budget denken. Ich rufe dazu auf, die Möglichkeiten und Vorteile des Eurovision-Contests nüchtern einzuschätzen. Ich erinnere auch, dass das Projekt finanziell begründet sein muss. Eine Milliarde Griwna (umgerechnet etwa 35,3 Millionen Euro – Anm. d. Red.) ist eine Riesensumme“, betonte der ukrainische Minister. Er hob hervor, dass Schweden für die Austragung des Wettbewerbs ungefähr diese Summe ausgegeben habe.

Zuvor hatte die Beraterin des ukrainischen Infrastrukturministers Jaanika Merilo gegenüber dem estnischen Fernsehsender ETV+ gesagt, dass das Land zehn Millionen Euro für die Austragung des ESC-Wettbewerbs 2017 ausgeben wolle.

„Wenn wir uns für die Austragung des Wettbewerbs entscheiden, dann müssen wir klar und deutlich für uns festlegen, warum wir das machen und welchen Nutzen der Staat davon hätte“, resümierte der ukrainische Finanzminister.

Das Eurovision-Finale gewann die ukrainische Teilnehmerin Jamala, die Australien im letzten Augenblick vom ersten Platz verdrängte. Viele kritisieren den Juryentscheid des Wettbewerbes als politisch motiviert.

Ukrainischer Journalist: Siegerin Jamala hat gegen ESC-Regeln verstoßen

Die ukrainische Sängerin Jamala hat laut ihrem Landsmann, dem Journalisten und Blogger Anatoli Scharij, gegen die Regeln des Eurovision Song Contest (ESC) verstoßen, schreibt das Nachrichtenportal lenta.ru. Mit ihrem Lied „1944“ sei die Sängerin bereits vor dem 1. September 2015 aufgetreten, was nach ESC-Vorschriften allerdings verboten sei.

Zu diesem Schluss hat Scharij nach eigenen Worten eine Äußerung des ukrainischen Präsidenten Petro Poroschenko gebracht: In einem Gespräch mit Journalisten habe Poroschenko erwähnt, das Lied „1944“ habe zuvor „Die Krim gehört uns“ geheißen und Jamala habe es früher auf tatarisch gesungen.

Nach den Regeln des ESC darf ein Titel vor dem 1. September tatsächlich nicht kommerziell veröffentlicht werden. Wenn es zuvor auf irgendeiner Online-Plattform aufgetaucht war, müsse dann eine spezielle Kommission bewerten, ob es zum Wettbewerb zugelassen werden dürfe.

Auch schwedische Medien sprechen derweil laut dem Nachrichtenportal Lifenews von einem groben Verstoß gegen die ESC-Regeln: Eine der renommiertesten Zeitungen des Gastgeberlandes habe Zweifel daran geäußert, dass der Sieg der ukrainischen Sängerin fair war. Vor einem Jahr tauchte laut dem Portal ein Video auf YouTube auf, in dem Jamala ihren Song „1944“ präsentierte. Vor einigen Tagen sei das Video jedoch verschwunden.

Der ESC-Vertreter Paul Jordan sieht in dem Video jedoch keinen Verstoß gegen die Regeln:

„Eine ESC-Referenzgruppe hat sich das Video des Konzerts angesehen, bei dem das Lied von Jamala gesungen wurde. Das Video haben aber nur etliche Hundert Menschen gesehen, deshalb ist EBU zu dem Schluss gelangt, dass das Video nicht für einen kommerziellen Zweck verwendet sein konnte“, so Jordan.

Beim internationalen Gesangwettbewerb Eurovision 2016 am 14. Mai in Stockholm siegte die ukrainische Sängerin Jamala mit ihrem Titel „1994“. In dem Lied geht es um die Deportation der Krimtataren in der Stalinzeit. Laut der Sängerin, die selbst Krimtatarin ist, ist der Song eng mit der Geschichte ihrer Familie verbunden.

Anfang dieser Woche wurde auf der Webseite Сhange.org eine Petition gestartet, in der 300.000 Unterzeichner forderten, das Ergebnis des Wettbewerbs zu revidieren. Doch die Europäische Rundfunkunion (EBU) gab am Dienstag bekannt, Jamala werde die Siegerin bleiben."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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