DJV kritisiert eingeschränkte Berichterstattung bei HRE
Archivmeldung vom 15.08.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Deutsche Journalisten-Verband hat die Beschränkungen der Berichterstattung durch die Hypo Real Estate kritisiert. "Es muss Fernseh- und Radiojournalisten möglich sein, auf der Hauptversammlung der HRE Bilder und O-Töne zu produzieren", forderte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken.
Auf der gestrigen Hauptversammlung der Bank in München durften Journalistinnen und Journalisten zwar Zitate mitschreiben und verwenden, aber keine Fernsehbilder und O-Töne aufzeichnen. Den Sendern will die Bank Aufzeichnungen der Reden von Aufsichtsrats- und Vorstandsvorsitzenden zur Verfügung stellen. Die Diskussion auf der Gesellschafterversammlung ist jedoch für Fernsehen und Radio tabu. Diese Beschränkungen bestätigte die Hypo Real Estate gegenüber dem DJV auf Nachfrage. Sie seien gängige Praxis bei allen Hauptversammlungen von Unternehmen in Deutschland.
"Für ein Unternehmen in überwiegend öffentlichem Besitz gelten andere Regeln", erklärte der DJV-Vorsitzende. Wenn eine Bank wegen ihrer Systemrelevanz für den Finanzsektor mit erheblichem finanziellem Aufwand des Staates gerettet werde, habe die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse an Informationen darüber, was mit ihren Steuergeldern passiert sei. Darüber müssten die Medien ohne jede Behinderung berichten können, sagte der DJV-Vorsitzende. Der Bundesgerichtshof habe bereits 2005 darauf hingewiesen, dass "überall dort, wo zur Wahrnehmung staatlicher Aufgaben öffentliche Mittel eingesetzt werden, von deren konkreter Verwendung Kenntnis zu erlangen ein berechtigtes öffentliches Interesse besteht, auch ein Informationsbedürfnis der Presse und der Bevölkerung begründet" wird. Für die Beschränkungen der Berichterstattung gebe es daher keine Rechtfertigung.
Konken bedauerte, dass die HRE-Verantwortlichen ihre Pressearbeit bei Hauptversammlungen trotz der Kritik etwa des Bayerischen Journalisten-Verbandes (BJV) in der Vergangenheit nicht verbessert hätten. Der BJV fordert seit Jahren, Ton- und Bildaufnahmen auf Gesellschafterversammlungen zuzulassen.
Quelle: DJV