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Cicero-Urteil: VDZ begrüßt Stärkung der Pressefreiheit durch Bundesverfassungsgericht

Archivmeldung vom 27.02.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.02.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Der VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem Strafverfolgungsmaßnahmen gegen die Zeitschrift Cicero wegen der Veröffentlichung von BKA-Interna für verfassungswidrig erklärt wurden.

"Endlich wird die skandalöse Praxis gestoppt, aus der bloßen Veröffentlichung von Insider-Informationen einen Strafbarkeitsverdacht und Zwangsmaßnahmen gegen die Presse abzuleiten", erklärte Dirk Platte, VDZ-Justiziar, heute in Berlin. "Denn das war bislang die entscheidende Handhabe, um unter Umgehung des Quellenschutzes Journalisten mit Durchsuchungen und Beschlagnahmen zu behindern und Informanten aufzudecken."

Der VDZ sieht in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zugleich eine Mahnung an die Große Koalition, bei der Neuregelung der Überwachung der Telekommunikation und der Vorratsdatenspeicherung ihrem Versprechen aus der Koalitionsvereinbarung nachzukommen, "den besonderen Schutz der Journalisten zu sichern". Der Entwurf des Bundesjustizministeriums würde dem bislang nicht gerecht, da er den Schutz journalistischer Quellen relativiere und damit die Pressefreiheit untergrabe. Unzureichend sei auch die Regelung der flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung, die dem Staat den Zugriff auf die elektronischen Verbindungsdaten aller Bürger und damit auch aller Journalisten unter Einschluss ihrer Informantenkontakte für die vergangenen sechs Monate erlaube. Ohne den fehlenden Quellenschutz würde diese Regelung die Pressefreiheit mit bislang ungeahnter Intensität treffen.

Quelle: Pressemitteilung Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)

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