Cicero-Urteil: VDZ begrüßt Stärkung der Pressefreiheit durch Bundesverfassungsgericht
Archivmeldung vom 27.02.2007
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDer VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem Strafverfolgungsmaßnahmen gegen die Zeitschrift Cicero wegen der Veröffentlichung von BKA-Interna für verfassungswidrig erklärt wurden.
"Endlich wird die skandalöse Praxis gestoppt, aus der bloßen
Veröffentlichung von Insider-Informationen einen
Strafbarkeitsverdacht und Zwangsmaßnahmen gegen die Presse
abzuleiten", erklärte Dirk Platte, VDZ-Justiziar, heute in Berlin.
"Denn das war bislang die entscheidende Handhabe, um unter Umgehung
des Quellenschutzes Journalisten mit Durchsuchungen und
Beschlagnahmen zu behindern und Informanten aufzudecken."
Der VDZ sieht in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zugleich eine Mahnung an die Große Koalition, bei der Neuregelung der Überwachung der Telekommunikation und der Vorratsdatenspeicherung ihrem Versprechen aus der Koalitionsvereinbarung nachzukommen, "den besonderen Schutz der Journalisten zu sichern". Der Entwurf des Bundesjustizministeriums würde dem bislang nicht gerecht, da er den Schutz journalistischer Quellen relativiere und damit die Pressefreiheit untergrabe. Unzureichend sei auch die Regelung der flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung, die dem Staat den Zugriff auf die elektronischen Verbindungsdaten aller Bürger und damit auch aller Journalisten unter Einschluss ihrer Informantenkontakte für die vergangenen sechs Monate erlaube. Ohne den fehlenden Quellenschutz würde diese Regelung die Pressefreiheit mit bislang ungeahnter Intensität treffen.
Quelle: Pressemitteilung Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)