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Verleger empört: Bundeskabinett entscheidet gegen die Zeitungen, gegen den Mittelstand, gegen die Bürger

Archivmeldung vom 15.12.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.12.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat heute in Berlin den vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf eines Gesetzes, demzufolge die Pflichtveröffentlichung von Handelsregisteranzeigen künftig wegfallen soll, als "Schlag gegen die Interessen der Bürger und insbesondere der mittelständischen Wirtschaft" kritisiert.

Der Entwurf für ein so genanntes Gesetz über das elektronische Handelsregister und das Unternehmensregister (EHUG) sieht vor, dass die bundesweite Pflichtpublizität ab 1. Januar 2007 wegfällt. Über eine eventuelle Verlängerung dieser Verpflichtung bis 2009 sollen die einzelnen Bundesländer entscheiden. Spätestens Ende 2009 sollen die Handelsregisterinformationen nur noch über eine staatliche Internetplattform erreichbar sein. "Mit dieser Vorstellung hat sich die zuständige Justizministerin ohne jede Notwendigkeit gegen das öffentliche Interesse gestellt", sagte ein Sprecher des BDZV. Für die große Mehrheit der Entscheider in den Bereichen Handel, Handwerk, Dienstleistung und Herstellung seien Handelsregisteranzeigen in der Zeitung auch im Fall der zusätzlichen Internet-Bekanntmachung unverzichtbar. Zwei Drittel der Entscheider hielten deshalb die Pflichtveröffentlichung dieser Anzeigen für sinnvoll und fühlten sich auch durch die Kosten für die Anzeigenschaltung nicht belastet. Diese Ergebnisse einer vom Hamburger Institut BIK Umfrageforschung vorgelegten repräsentativen bundesweiten Studie habe der BDZV auch der zuständigen Justizministerin zugeleitet. Umso überraschender sei, dass der Gesetzgeber dieses breit genutzte und sichere, privatwirtschaftlich arbeitende System zu Gunsten eines staatlichen Monopols aufgeben möchte, so der BDZV. Der Verlegerverband machte deutlich, dass es überhaupt nicht darum gehe, die Möglichkeiten des Internets bei der Veröffentlichung von Handelsregisteranzeigen zu behindern. Vielmehr läge die Herausforderung darin, gedruckte Information und Online-Inhalte miteinander zu verknüpfen. Während immer mehr Zeitungen genau diese Kombination aus gedruckter Information und Internet-Veröffentlichung anböten, könne dies das von der Bundesregierung geplante System nicht leisten. Der BDZV hoffe daher auf eine Änderung der Regierungspläne im weiteren Gesetzgebungsverfahren.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)

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