Verleger empört: Bundeskabinett entscheidet gegen die Zeitungen, gegen den Mittelstand, gegen die Bürger
Archivmeldung vom 15.12.2005
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.12.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat heute in Berlin den vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf eines Gesetzes, demzufolge die Pflichtveröffentlichung von Handelsregisteranzeigen künftig wegfallen soll, als "Schlag gegen die Interessen der Bürger und insbesondere der mittelständischen Wirtschaft" kritisiert.
Der Entwurf für ein so genanntes Gesetz über
das elektronische Handelsregister und das Unternehmensregister (EHUG)
sieht vor, dass die bundesweite Pflichtpublizität ab 1. Januar 2007
wegfällt. Über eine eventuelle Verlängerung dieser Verpflichtung bis
2009 sollen die einzelnen Bundesländer entscheiden. Spätestens Ende
2009 sollen die Handelsregisterinformationen nur noch über eine
staatliche Internetplattform erreichbar sein. "Mit dieser Vorstellung
hat sich die zuständige Justizministerin ohne jede Notwendigkeit
gegen das öffentliche Interesse gestellt", sagte ein Sprecher des
BDZV. Für die große Mehrheit der Entscheider in den Bereichen Handel,
Handwerk, Dienstleistung und Herstellung seien
Handelsregisteranzeigen in der Zeitung auch im Fall der zusätzlichen
Internet-Bekanntmachung unverzichtbar. Zwei Drittel der Entscheider
hielten deshalb die Pflichtveröffentlichung dieser Anzeigen für
sinnvoll und fühlten sich auch durch die Kosten für die
Anzeigenschaltung nicht belastet. Diese Ergebnisse einer vom
Hamburger Institut BIK Umfrageforschung vorgelegten repräsentativen
bundesweiten Studie habe der BDZV auch der zuständigen
Justizministerin zugeleitet. Umso überraschender sei, dass der
Gesetzgeber dieses breit genutzte und sichere, privatwirtschaftlich
arbeitende System zu Gunsten eines staatlichen Monopols aufgeben
möchte, so der BDZV. Der Verlegerverband machte deutlich, dass es
überhaupt nicht darum gehe, die Möglichkeiten des Internets bei der
Veröffentlichung von Handelsregisteranzeigen zu behindern. Vielmehr
läge die Herausforderung darin, gedruckte Information und
Online-Inhalte miteinander zu verknüpfen. Während immer mehr
Zeitungen genau diese Kombination aus gedruckter Information und
Internet-Veröffentlichung anböten, könne dies das von der
Bundesregierung geplante System nicht leisten. Der BDZV hoffe daher
auf eine Änderung der Regierungspläne im weiteren
Gesetzgebungsverfahren.
Quelle: Pressemitteilung Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)