ROG begrüßt Cicero-Urteil, fordert aber weitere Schritte
Archivmeldung vom 27.02.2007
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Freigeschaltet durch Jens BrehlReporter ohne Grenzen begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Fall "Cicero". Die Haus- und Redaktionsdurchsuchungen vom September 2005 wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat seien verfassungswidrig gewesen, so die Richter.
"Das Bundesverfassungsgericht hat zwar mit diesem Urteil die
Pressefreiheit gestärkt. Doch um journalistische Recherchen nicht zu
gefährden und um Quellen zu schützen, sind weitere Schritte
erforderlich", so Reporter ohne Grenzen (ROG).
"Journalisten, die Material von Informanten zugespielt bekommen und es verwenden, dürfen nicht kriminalisiert werden. Daher müssen Journalisten von § 353b des Strafgesetzbuches, der Beihilfe zum Geheimnisverrat unter Strafe stellt, ausgenommen werden", so die Organisation zur Verteidigung der Pressefreiheit. "Nur so können die Medien ihre Kontrollfunktion ausüben und nur so kann das öffentliche Interesse an Aufklärung gewahrt werden."
Zudem sollten Telefongespräche von Journalisten vor Überwachung
geschützt sein, wie es bereits für andere Berufsgruppen, etwa
Rechtsanwälte oder Pfarrer, gilt. "Entsprechende Gesetzentwürfe von
Bündnis 90/Die Grünen und FDP liegen vor. Nun muss der Gesetzgeber
diese zügig auf den Weg bringen," fordert ROG.
Die Zeitschrift "Cicero" hatte im April 2005 aus einem als geheim klassifizierten Bericht des Bundeskriminalamtes (BKA) über den Terroristen Abu Mussab Al Sarkawi zitiert. Daraufhin hatten Staatsanwaltschaft und BKA die Redaktions- und Privaträume der beteiligten Redakteure durchsucht und Unterlagen beschlagnahmt. Zudem wurde gegen sie Anklage erhoben wegen "Beihilfe zum Geheimnisverrat"; das zuständige Gericht ließ diese jedoch nicht zu. Chefredakteur Wolfram Weimer hatte gegen die Durchsuchungen und die Beschlagnahmung der Unterlagen vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt.
Quelle: Pressemitteilung Reporter ohne Grenzen e.V.