Creative Commons: tagesschau stellt ausgewählte Inhalte unter freie Lizenz
Archivmeldung vom 01.10.2020
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Freigeschaltet durch André OttDie tagesschau ermöglicht ab sofort eine komfortable und rechtssichere Nutzung von ausgewählten Videos zu nicht-kommerziellen Zwecken. Damit möchte die beim Norddeutschen Rundfunk angesiedelte Gemeinschaftsredaktion ARD-aktuell diese Inhalte der tagesschau möglichst vielen Menschen leicht, dauerhaft und weiterverwendbar zugänglich machen.
Wo die Rechtelage es erlaubt, stellt ARD-aktuell künftig zum Beispiel Videos unter die freie Lizenz CC BY-NC-ND 4.0 DE. Diese Lizenz erlaubt es, den Inhalt in eigenen Angeboten einzusetzen, wenn Herkunft und Urheber genannt und die Videos weder verändert noch kommerziell eingesetzt werden (https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/deed.de).
Zu den bereitgestellten Inhalten gehören zum Beispiel "#Kurzerklärt"-Videos aus dem Social-Media-Angebot und "#Gutzuwissen"-Videos von tagesschau24. Hier geht es zu der Liste aller Creative-Commons-Inhalte der tagesschau: https://www.tagesschau.de/creativecommons/
Marcus Bornheim, Erster Chefredakteur von ARD-aktuell: "Für die tagesschau ist es wichtig, mit diesen Inhalten einen weiteren Beitrag zur deutschen Bildungs- und Kulturlandschaft zu leisten. Wir wollen unsere journalistische Expertise und unsere Erkenntnisse so breit wie möglich teilen, um eine informierte Gesellschaft zu fördern. Die leichte und jederzeitige Abrufbarkeit von gut recherchiertem Wissen und validen Informationen sind die beste Grundlage für einen öffentlichen Diskurs, der verbindet und nicht spaltet."
Die tagesschau unterstützt mit dem Angebot eine Initiative der ARD, die seit Sommer 2020 ausgewählte Audioinhalte - darunter Podcasts, Sendereihen und einzelne Episoden - unter Creative Commons veröffentlicht. Dazu zählt unter anderem das "Coronavirus-Update" von NDR Info mit den Virologen Christian Drosten und Sandra Ciesek.
Ziel ist es, den Einsatz von Inhalten der ARD aus den Bereichen Wissen, Bildung, Kultur sowie dem Kinderangebot in Schulen, Hochschulen und in der Erwachsenen- und Weiterbildung zu erleichtern. Die lizensierten Videos und Audios können rechtssicher in nicht-kommerziellen Internetangeboten, Blogs und Podcasts veröffentlicht werden und zum Beispiel als Lehrmaterial in Unterrichtsveranstaltungen zum Einsatz kommen.
Quelle: NDR / Das Erste (ots)