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Reporter ohne Grenzen erleichtert: Freispruch im Sachsensumpf-Prozess rechtskräftig

Archivmeldung vom 11.07.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.07.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Reporter ohne Grenzen e.V.
Reporter ohne Grenzen e.V.

Der Freispruch der beiden Journalisten Thomas Datt und Arndt Ginzel im Dresdner Journalistenprozess ist rechtskräftig, nachdem die Dresdner Staatsanwaltschaft am Donnerstag die Revision zurückgezogen hat. "Wir sind sehr erleichtert über diese Nachricht", sagte der Vorstandssprecher von Reporter ohne Grenzen, Michael Rediske. "Der Freispruch ist ein ermutigendes Signal an alle Journalisten, die Missstände aufdecken. Sie dürfen nicht durch Strafverfahren eingeschüchtert werden."

Thomas Datt und Arndt Ginzel hatten 2008 über angebliche Kontakte hochrangiger sächsischer Justizbeamter ins Leipziger Rotlichtmilieu berichtet und waren im August 2010 wegen übler Nachrede vom Amtsgericht Dresden zu einer Geldstrafe von jeweils 2500 Euro verurteilt worden. Im darauf folgenden Berufungsprozess sprach das Dresdner Landesgericht die beiden Journalisten im November 2012 frei, die Staatsanwaltschaft legte jedoch Revision ein.

"Der endgültige Freispruch kam für uns völlig überraschend", sagte Arndt Ginzel gegenüber Reporter ohne Grenzen. Die Organisation hatte den Prozess, der sich über Jahre hinzog, wiederholt heftig kritisiert (http://bit.ly/TPf8Oj).

Quelle: Reporter ohne Grenzen e.V. (ots)

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