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TELE2 geht gegen WISO-Beitrag vor

Archivmeldung vom 22.02.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.02.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Düsseldorfer Telekommunikationsunternehmen TELE2 setzt sich gegen das ZDF Verbrauchermagazin WISO zur Wehr. In der Sendung vom vergangenen Montag, 19. Februar 2007, zum Thema "Telefonwerbung" greift das TV-Magazin WISO den Fall eines Ehepaares auf, das TELE2 unterstellt, ohne Auftrag den Telefonanschluss auf die Sparvorwahl 0 10 13 umgestellt zu haben.

Fakt jedoch ist: Der Bericht basiert auf falschen Aussagen, denn in dem von WISO geschilderten Fall liegt nachweislich ein Auftrag vor.

"Wir sind immer bereit, zu Fehlern zu stehen, die wir zu verantworten haben", sagt Hermann Riedl, Geschäftsführer von TELE2 Deutschland. "Nicht bereit sind wir aber, Aussagen einzelner Verbraucher auf uns sitzen zu lassen, die nachweislich nicht korrekt sind." Aus diesem Grund hat TELE2 bereits rechtliche Schritte gegen das Verbrauchermagazin WISO eingeleitet und auch das Ehepaar Schelenz aus Oberbayern abgemahnt. Denn die in dem WISO-Beitrag erhobenen Vorwürfe des Ehepaares Monika und Klaus Schelenz, keinen Auftrag erteilt zu haben, trotzdem aber auf die TELE2 Sparvorwahl 0 10 13 voreingestellt worden zu sein und grundlos Rechnungen von TELE2 erhalten zu haben, sind falsch. Die Ehefrau des Anschlussinhabers, Monika Schelenz, erteilte TELE2 bereits im Januar 2006 einen telefonischen Auftrag. Nachweisen kann TELE2 diese Auftragserteilung durch eine Tonbandaufzeichnung, die bei TELE2 grundsätzlich für jeden telefonischen Auftrag existiert. Auch für das Ehepaar Schelenz liegt TELE2 ein solcher Tonbandmitschnitt vor, der unter http://www.tele2.de/downloads/070221_schelenz.mp3 angehört werden kann.* Dieser Tonbandmitschnitt beweist deutlich: Monika Schelenz hat TELE2 unmissverständlich ihr explizites Einverständnis zur Voreinstellung des Telefonanschlusses auf TELE2 gegeben.

In einem Massengeschäft wie dem Telekommunikationsmarkt bleiben einzelne Beschwerden bedauerlicherweise nicht aus. Bei TELE2 liegt diese Beschwerderate bei weniger als 0,01 Prozent. Umso enttäuschter ist TELE2 von der Redaktion des Verbrauchermagazins WISO, die den inzwischen über ein Jahr alten Einzelfall des Ehepaares Schelenz scheinbar ungeprüft übernommen und auch TELE2 nicht die Möglichkeit zur Aufklärung gegeben hat. "Als zweitgrößter alternativer Telekommunikationsanbieter mit über 2,5 Millionen Pre-Selection-Kunden kann TELE2 es sich gar nicht leisten, unseriöse Werbung zu betreiben" konstatiert Hermann Riedl. "Es ist für uns darum vollkommen unverständlich, dass uns bei solch massiven Vorwürfen nicht einmal die Möglichkeit zur Aufklärung des Falls gegeben wird." Da es sich bei den Vorwürfen des Ehepaares Schelenz nachweislich um falsche Aussagen handelt, fordert TELE2 von WISO jetzt eine Gegendarstellung.

* Aus Datenschutzgründen wurden in diesem Tonbandmitschnitt einige persönliche Angaben unkenntlich gemacht.

Hintergrundinformationen:

Tonbandmitschnitte dienen dem Nachweis einer mündlichen Auftragserteilung. Ähnlich wie in einem schriftlichen Auftragsformular ist darum der Wortlaut einer telefonischen Auftragserteilung eingehend rechtlich geprüft und auch mit der Deutschen Telekom AG abgestimmt. Denn sie muss als Anschlussbetreiberin die Voreinstellung auf eine Sparvorwahl vornehmen. Aus Datenschutzgründen wird nur die Auftragserteilung mitgeschnitten - und nicht das gesamte Informationsgespräch. Jeder Verbraucher wird vor der Aufzeichnung seiner Auftragserteilung vorab um sein Einverständnis gebeten. Nur, wer dieses Einverständnis erteilt, kann telefonisch einen Auftrag erteilen. Wer sich gegen eine Aufzeichnung seines Auftrags ausspricht, kann TELE2 nur auf schriftlichem Weg einen Auftrag erteilen.

Ehefrauen können für ihre Ehemänner Verträge abschließen. Danach kann jeder Ehepartner Geschäfte des täglichen Lebens abschließen. Telekommunikationsverträge gehören zu solchen Geschäften des täglichen Lebens.

Telefonmarketing ist nicht grundsätzlich verboten. Zu Werbezwecken angerufen werden dürfen Verbraucher, die ihre Zustimmung gegeben haben, zu Marketingzwecken auch telefonisch kontaktiert werden zu dürfen - so sagt es der Gesetzgeber in der Bundesrepublik Deutschland im UWG, §7, Absatz 2. Nur solche Verbraucher werden von TELE2 kontaktiert. TELE2 betreibt folglich keine vom Verbrauchermagazin WISO so bezeichneten "Cold calls". Dass für jeden kontaktierten Kunden eine Einwilligungserklärung vorliegt, sichern TELE2 renommierte Adresslieferanten vertraglich zu, bei denen TELE2 die Adressen erwirbt. Entsprechend sind sämtliche, für TELE2 tätige Vertriebspartner vertraglich verpflichtet, nur solche Verbraucher zu Marketingzwecken telefonisch zu kontaktieren, bei denen eine solche Einwilligungserklärung vorliegt. Jeder Verbraucher, der generell nicht an Direktwerbemaßnahmen interessiert ist, hat die Möglichkeit, sich einerseits in die TELE2 eigene Robinson-Liste oder aber - sofern überhaupt keine telefonische Werbung gewünscht wird - in die bundesweit geführte Robinson-Liste eintragen zu lassen.

Quelle: Pressemitteilung TELE2

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