TELE2 geht gegen WISO-Beitrag vor
Archivmeldung vom 22.02.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Düsseldorfer Telekommunikationsunternehmen TELE2 setzt sich gegen das ZDF Verbrauchermagazin WISO zur Wehr. In der Sendung vom vergangenen Montag, 19. Februar 2007, zum Thema "Telefonwerbung" greift das TV-Magazin WISO den Fall eines Ehepaares auf, das TELE2 unterstellt, ohne Auftrag den Telefonanschluss auf die Sparvorwahl 0 10 13 umgestellt zu haben.
Fakt jedoch ist: Der Bericht
basiert auf falschen Aussagen, denn in dem von WISO geschilderten
Fall liegt nachweislich ein Auftrag vor.
"Wir sind immer bereit, zu Fehlern zu stehen, die wir zu
verantworten haben", sagt Hermann Riedl, Geschäftsführer von TELE2
Deutschland. "Nicht bereit sind wir aber, Aussagen einzelner
Verbraucher auf uns sitzen zu lassen, die nachweislich nicht korrekt
sind." Aus diesem Grund hat TELE2 bereits rechtliche Schritte gegen
das Verbrauchermagazin WISO eingeleitet und auch das Ehepaar Schelenz
aus Oberbayern abgemahnt. Denn die in dem WISO-Beitrag erhobenen
Vorwürfe des Ehepaares Monika und Klaus Schelenz, keinen Auftrag
erteilt zu haben, trotzdem aber auf die TELE2 Sparvorwahl 0 10 13
voreingestellt worden zu sein und grundlos Rechnungen von TELE2
erhalten zu haben, sind falsch. Die Ehefrau des Anschlussinhabers,
Monika Schelenz, erteilte TELE2 bereits im Januar 2006 einen
telefonischen Auftrag. Nachweisen kann TELE2 diese Auftragserteilung
durch eine Tonbandaufzeichnung, die bei TELE2 grundsätzlich für jeden
telefonischen Auftrag existiert. Auch für das Ehepaar Schelenz liegt
TELE2 ein solcher Tonbandmitschnitt vor, der unter
http://www.tele2.de/downloads/070221_schelenz.mp3 angehört werden
kann.* Dieser Tonbandmitschnitt beweist deutlich: Monika Schelenz hat
TELE2 unmissverständlich ihr explizites Einverständnis zur
Voreinstellung des Telefonanschlusses auf TELE2 gegeben.
In einem Massengeschäft wie dem Telekommunikationsmarkt bleiben
einzelne Beschwerden bedauerlicherweise nicht aus. Bei TELE2 liegt
diese Beschwerderate bei weniger als 0,01 Prozent. Umso enttäuschter
ist TELE2 von der Redaktion des Verbrauchermagazins WISO, die den
inzwischen über ein Jahr alten Einzelfall des Ehepaares Schelenz
scheinbar ungeprüft übernommen und auch TELE2 nicht die Möglichkeit
zur Aufklärung gegeben hat. "Als zweitgrößter alternativer
Telekommunikationsanbieter mit über 2,5 Millionen
Pre-Selection-Kunden kann TELE2 es sich gar nicht leisten, unseriöse
Werbung zu betreiben" konstatiert Hermann Riedl. "Es ist für uns
darum vollkommen unverständlich, dass uns bei solch massiven
Vorwürfen nicht einmal die Möglichkeit zur Aufklärung des Falls
gegeben wird." Da es sich bei den Vorwürfen des Ehepaares Schelenz
nachweislich um falsche Aussagen handelt, fordert TELE2 von WISO
jetzt eine Gegendarstellung.
* Aus Datenschutzgründen wurden in diesem Tonbandmitschnitt einige persönliche Angaben unkenntlich gemacht.
Hintergrundinformationen:
Tonbandmitschnitte
dienen dem Nachweis einer mündlichen Auftragserteilung. Ähnlich
wie in einem schriftlichen Auftragsformular ist darum der Wortlaut
einer telefonischen Auftragserteilung eingehend rechtlich geprüft und
auch mit der Deutschen Telekom AG abgestimmt. Denn sie muss als
Anschlussbetreiberin die Voreinstellung auf eine Sparvorwahl
vornehmen. Aus Datenschutzgründen wird nur die Auftragserteilung
mitgeschnitten - und nicht das gesamte Informationsgespräch. Jeder
Verbraucher wird vor der Aufzeichnung seiner Auftragserteilung vorab
um sein Einverständnis gebeten. Nur, wer dieses Einverständnis
erteilt, kann telefonisch einen Auftrag erteilen. Wer sich gegen eine
Aufzeichnung seines Auftrags ausspricht, kann TELE2 nur auf
schriftlichem Weg einen Auftrag erteilen.
Ehefrauen
können für ihre Ehemänner Verträge abschließen. Danach kann jeder
Ehepartner Geschäfte des täglichen Lebens abschließen.
Telekommunikationsverträge gehören zu solchen Geschäften des
täglichen Lebens.
Telefonmarketing ist nicht grundsätzlich verboten. Zu Werbezwecken angerufen werden dürfen Verbraucher, die ihre Zustimmung gegeben haben, zu Marketingzwecken auch telefonisch kontaktiert werden zu dürfen - so sagt es der Gesetzgeber in der Bundesrepublik Deutschland im UWG, §7, Absatz 2. Nur solche Verbraucher werden von TELE2 kontaktiert. TELE2 betreibt folglich keine vom Verbrauchermagazin WISO so bezeichneten "Cold calls". Dass für jeden kontaktierten Kunden eine Einwilligungserklärung vorliegt, sichern TELE2 renommierte Adresslieferanten vertraglich zu, bei denen TELE2 die Adressen erwirbt. Entsprechend sind sämtliche, für TELE2 tätige Vertriebspartner vertraglich verpflichtet, nur solche Verbraucher zu Marketingzwecken telefonisch zu kontaktieren, bei denen eine solche Einwilligungserklärung vorliegt. Jeder Verbraucher, der generell nicht an Direktwerbemaßnahmen interessiert ist, hat die Möglichkeit, sich einerseits in die TELE2 eigene Robinson-Liste oder aber - sofern überhaupt keine telefonische Werbung gewünscht wird - in die bundesweit geführte Robinson-Liste eintragen zu lassen.
Quelle: Pressemitteilung TELE2