Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Medien Vizechef der Rundfunkfinanzkommission KEF arbeitete zugleich für den MDR - laut KEF-Chef war das unzulässig

Vizechef der Rundfunkfinanzkommission KEF arbeitete zugleich für den MDR - laut KEF-Chef war das unzulässig

Archivmeldung vom 02.06.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.06.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Die Anti-Lobbygesetze sind so gut geschrieben, sie könnten glatt von Lobbyisten stammen... (Symbolbild)
Die Anti-Lobbygesetze sind so gut geschrieben, sie könnten glatt von Lobbyisten stammen... (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Honorarzahlungen des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) an einen einflussreichen Rundfunkfunktionär bringen den Sender immer stärker in Bedrängnis. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung.

Rund 60.000 Euro hat der MDR einem Mitglied jener Kommission überwiesen, die die Höhe des Rundfunkbeitrags empfiehlt. Aus Sicht von MDR-Intendantin Karola Wille waren diese Zahlungen für Beratungsleistungen zulässig. Dem hat der damalige Kommissionsvorsitzende allerdings bereits 2020 widersprochen. Das belegt ein der MZ vorliegendes Schreiben.

In der Affäre geht es um die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). Von 2007 bis 2016 war Sachsen-Anhalts Rechnungshofpräsident Ralf Seibicke Vize-Vorsitzender. In seinem dort letzten Amtsjahr beriet er allerdings zugleich auch den MDR. Kay Barthel, Seibickes Nachfolger als Rechnungshofpräsident und KEF-Mitglied, hält diese Doppeltätigkeit für unzulässig, was er dem damaligen KEF-Vorsitzenden Heinz Fischer-Heidlberger im September 2020 mitteilte.

Dessen der MZ vorliegendes Antwortschreiben zeigt, dass auch der KEF-Vorsitzende die Doppelfunktion für rechtswidrig hielt. "In der Sache teile ich Ihre Einschätzung", schrieb Fischer-Heidlberger am 4. Dezember 2020 an Barthel. Er verwies dabei auf den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag: Nach diesem seien Personen, "bei denen aufgrund ihrer ständigen oder regelmäßigen Tätigkeit u.a. für die Rundfunkanstalten die Gefahr einer Interessenkollision besteht, von der Mitgliedschaft in der Kommission ausgeschlossen". Weiter schrieb der KEF-Vorsitzende: "Erst recht sind daher derartige Interessenkollisionen während der Mitgliedschaft in der KEF zu vermeiden."

Der MDR wollte die Aussagen nicht bewerten. "Wir haben keine Kenntnis, auf welcher inhaltlichen Grundlage Herr Fischer-Heidlberger eine solche Einschätzung getroffen haben könnte", sagte ein Sprecher. Auf MZ-Nachfrage, warum der MDR die Honorartätigkeit Seibickes der KEF nicht gemeldet habe, sagte der Sprecher, dazu habe es keine Verpflichtung gegeben. "Wir sind bei allen einzelnen Beauftragungen von Herrn Seibicke stets und voll umfänglich nach den für uns geltenden Regeln verfahren."

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte buss in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige