Zeitschriftenverleger mahnen: Die Freiheit der Presse darf nicht untergraben werden
Archivmeldung vom 02.05.2007
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDer VDZ Verband der Deutschen Zeitschriftenverleger warnt vor einer nachhaltigen Auszehrung der Pressefreiheit auch in Deutschland. "Wir beobachten mit Sorge die aktuelle Entwicklung. Gerade vor dem Hintergrund des jüngsten Kabinettbeschlusses zur Telekommunikations-Überwachung und Vorratsdatenspeicherung sehen wir eine wachsende Gefahr, dass grundlegende journalistische Rechte sukzessive beschnitten werden", erklärt VDZ-Geschäftsführer Wolfgang Fürstner.
Nach Ansicht aller großen deutschen Medienverbände höhlt der
jüngste Beschluss den Informantenschutz aus und untergräbt damit ein
wesentliches Fundament der journalistischen Arbeit. Bei der Abwägung
zwischen Pressefreiheit und anderen verständlichen staatlichen
Interessen wie beispielsweise der Terrorismusbekämpfung dürfe nicht
weiter reflexartig in die Bürgerrechte eingegriffen werden, mahnt
Fürstner. Der Kabinettsbeschluss habe zur Folge, dass Journalisten
ihren Informanten nicht mehr garantieren könnten, dass sie geschützt
sind, da unter anderem alle Daten der elektronischen Kommunikation
von Journalistinnen und Journalisten für sechs Monate gespeichert
werden. Bereits die jüngsten Gerichtsentscheidungen in Sachen
"Cicero" und "Caroline" hätten gezeigt, dass die Freiheit der Presse
als ein wesentliches Element der Demokratie keine
Selbstverständlichkeit sei, sondern täglich neu behauptet werden
müsse.
Auf Vorschlag der UNESCO hat die UN-Generalversammlung 1993 den Internationalen Tag der Pressefreiheit am 3. Mai ausgerufen. Dieser Tag erinnert an die "Erklärung von Windhoek", die 1991 mit dem Ziel der Förderung einer unabhängigen und pluralistischen Presse in Windhoek/Namibia verabschiedet wurde. Er erinnert aber auch an die Verletzung von Informations- und Freiheitsrechten in vielen Staaten der Welt.
Quelle: Pressemitteilung Verband der Deutschen Zeitschriftenverleger (VDZ)