Bundesverband Regie vereinbart Gemeinsame Vergütungsregeln für Telenovelas mit ProSiebenSat.1 TV Deutschland
Archivmeldung vom 14.02.2019
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Freigeschaltet durch André OttZum zweiten Mal haben sich der Bundesverband Regie (BVR) und die ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH in partnerschaftlichen Verhandlungen auf Gemeinsame Vergütungsregeln (GVR) gemäß §§ 32 a, 36 Urheberrechtsgesetz verständigt.
Nach 2013 - damals ging es um entsprechende Regelungen für fiktionale TV-Movies und -Serien sowie Kino-Koproduktionen -, konnten sich die Verhandlungspartner jetzt auf eine kollektivvertragliche Regelung für Telenovelas einigen. Mit der neuen Vereinbarung erhalten nun auch Regisseure von Telenovelas von einem privaten Sender ab einer bestimmten Zuschauerreichweite eine Erfolgsbeteiligung - dazu zählen u.a. auch Internetklicks und DVDs/BluRays.
Eine erfolgsabhängige Beteiligung an Vertriebserlösen
wurde ebenfalls vereinbart. Die Regelungen entfalten ausdrücklich
auch Wirkung für die Vergangenheit.
Die Vergütungsregeln gelten für alle in Deutschland tätigen
Regisseure, die sich ab sofort an den BVR für weitere Details wenden
können.
Quelle: ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH (ots)