KEF schlägt Senkung des Rundfunkbeitrags um 30 Cent vor
Archivmeldung vom 13.04.2016
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat eine Senkung des Rundfunkbeitrags um 30 Cent auf 17,20 Euro vorgeschlagen.
In ihrem am Mittwoch vorgestellten Bericht rechnet die Kommission mit einem Überschuss der Rundfunkanstalten von 542,2 Millionen Euro für die Beitragsperiode 2017 bis 2020. Daher werde eine Absenkung des Beitrags empfohlen. Die Entscheidung darüber ist den Ländern vorbehalten.
Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer erklärte, sie werde mit den übrigen Länderregierungschefs über den Vorschlag beraten. "Wir möchten möglichst lange Beitragsstabilität sicherstellen", betonte sie.
Werbereduzierung statt Senkung des Rundfunkbeitrages
Die Reduzierung der Werbung im öffentlich-rechtlichen Radio nach dem Vorbild des sogenannten "NDR-Modells" ist sofort möglich, ohne dass die ARD-Anstalten aus finanziellen Gründen ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen könnten. Das ist für die Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) eine der Konsequenzen aus dem soeben von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) den Ländern vorgelegten 20. Bericht. Danach erhalten die Rundfunkanstalten in der laufenden Gebührenperiode deutlich mehr Einnahmen, als zur Finanzierung des Bedarfs entsprechend den gegenwärtigen Rahmenbedingungen notwendig ist. Für den APR-Vorsitzenden Felix Kovac eröffnen sich damit einmalige politische Handlungsspielräume, um ordnungspolitisch längst überfällige Weichenstellungen vorzunehmen: "Einer Reduzierung des Rundfunkbeitrages ohne zuvor die ordnungspolitische Frage der Werbung bei den öffentlich-rechtlichen TV- und Hörfunksendern zu klären, erteilen wir eine Absage", so Kovac.
Die Regulierung der Hörfunkwerbung nach dem "NDR-Modell" knüpft an die seit Jahren geltende Rechtslage im Norden an. Jede ARD-Landesrundfunkanstalt soll danach werktäglich 60 Minuten Radiowerbung in einem Programm ausstrahlen dürfen. Die Werbemöglichkeit soll der bundesweit ausgestrahlten Werbung vorbehalten sein, die für ihre Kampagnen auf die Werbeflächen im öffentlich-rechtlichen und im privaten Radio angewiesen ist. Am Jahresanfang hatte der nordrhein-westfälische Landtag für den WDR eine in diese Richtung gehende schrittweise einzuführende Werbebeschränkung beschlossen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur / Rechtsanwalt Prof. Dr. Stephan Ory