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Ungeklärte Verfahrenssituation bei der Vergabe von UKW-Frequenzen geht zu Lasten der Radiosender

Archivmeldung vom 10.04.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.04.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Fachbereichsvorstand Radio und Audiodienste im Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) hat die Bundesnetzagentur angemahnt, die unklare Vergabesituation für UKW-Frequenzen zu beenden.

Zur Zeit liegen nach Informationen des VPRT mehr als 50 UKW-Frequenzen brach und können nicht genutzt werden, weil die Bundesnetzagentur noch kein entsprechendes telekommunikationsrechtliches Vergabeverfahren entwickelt hat. Das Problem stellt sich in den Fällen, in denen mehrere Antragsteller für den Sendernetzbetrieb in Frage kommen. In einem Schreiben an die Vizepräsidentin der Bundesnetzagentur appelliert der VPRT, schnellstmöglich ein entsprechendes Vergabeverfahren zu entwickeln und mit einer Übergangslösung die bereits brachliegenden Frequenzen einer Radionutzung zuzuführen.

VPRT Vizepräsident und Radiovorsitzender Hans-Dieter Hillmoth, Geschäftsführer von Radio/Tele FFH: "Für die privaten Radioveranstalter, die auf die Verbesserung ihrer UKW-Übertragung angewiesen sind, bedeutet das Nichttätigwerden der Bundesnetzagentur und die dadurch entstehende Blockade bei der Versorgung mit weiteren Frequenzen einen unmittelbaren wirtschaftlichen Schaden. Eine Steigerung unserer Reichweite durch zusätzliche Frequenzen würde sich unmittelbar in zusätzlichen Werbeeinahmen niederschlagen, mit denen wir in unsere Programme investieren könnten. Zudem zementiert die aktuelle Situation die bestehende Schieflage in der Frequenzversorgung zu Lasten des privaten Hörfunks."

Der VPRT weist zur Erläuterung darauf hin, dass sich in Deutschland 243 private Radios mit 538 Frequenzen begnügen müssen, während 64 öffentlich-rechtliche Hörfunkprogramme über 1.368 Frequenzen verfügen.

Der VPRT fordert die Bundesnetzagentur darüber hinaus dazu auf, Klarheit über das zukünftige Verfahren des Sendernetzbetriebs für private Hörfunkveranstalter zu schaffen. Der Wettbewerb im Sendernetzbetrieb werde von den privaten Radioveranstaltern begrüßt. Dies dürfe aber nicht dazu führen, dass die Bundesnetzagentur den Radioveranstaltern einen Sendernetzbetreiber zuweist. "Es sollte in einem Wettbewerbsmarkt eine Selbstverständlichkeit sein, dass Veranstalter sich ihre Netzbetreiber selbst aussuchen können", so Hillmoth.

Quelle: Pressemitteilung Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT)

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