KDG-Einstieg in Primacom problematisch für Wettbewerb
Archivmeldung vom 26.06.2007
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.06.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt"Der Infrastrukturwettbewerb im Kabel muss gesichert bleiben. Deswegen will der FRK die Folgen eines Einstiegs von Kabel Deutschland (KDG) in die Primacom AG in dem vom Kartellamt eingeleiteten Entflechtungsverfahren genauer darstellen.
Es besteht
der nicht unbegründete Eindruck, das sich die KDG als Monopolist der
NE 3 auch den Zugriff auf die Kundenverträge der NE 4 sichern will,
wie sie dies auch durch andere überhöhte Kaufpreisangebote, wie z.B.
in Neuruppin vermutlich auch ohne Voranmeldung geschieht. Der FRK
will und muss hier sehr wachsam sein, weil sich die Trennung im Kabel
zwischen dem Signallieferant KDG und den lokalen mittelständischen
Netzbetreibern als überaus sinnvoll erwiesen hat", erläutert
Heinz-Peter Labonte, Vorstandssprecher des FRK - Fachverband
Rundfunkempfangs- und Kabelanlagen, die Gründe, weshalb der FRK an
diesem Entflechtungsverfahren des Kartellamtes gegen Kabel
Deutschland beigeladen werden will.
Die KDG hatte vom Primacom-Gesellschafter Wolfgang Preuß und
anderen Aktionären 18,6 Prozent der Primacom-Aktien erworben und dies
nicht dem Kartellamt angezeigt, so dass daraufhin die Berliner
Behörde ein Entflechtungsverfahren ankündigte. Der FRK unterstützt in
diesem Zusammenhang eines seiner Mitglieder, das im Falle von
Neuruppin ebenfalls das Kartellamt einschalten wird, da die KDG hier
überhöhte Kaufpreise anzubieten scheint.
Der FRK, so Labonte, unterstütze das Kartellamt in seiner
bisherigen kritischen Haltung gegenüber den Monopolbestrebungen der
Kabel Deutschland. Die KDG versuche immer wieder, durch Aufkäufe und
Überkreuzbeteiligungen ihren Marktanteil zu Lasten der
mittelständischen Wirtschaft und deren Kunden auszudehnen. Dabei
drohe die Gefahr, so der Kabelunternehmer, dass die KDG wie in den
von ihr überwiegend mit Kabel-TV versorgten Gebieten, die
Kabelgebühren überdie Maßen erhöhe und das Free-TV-Angebot
einschränke. Vor allem neue Programmanbieter hätten es deshalb
schwer, eine wettbewerbsfähige Kabelverbreitung zu erhalten. Hier
drohe eine nachhaltige Wettbewerbseinschränkung, wenn die KDG über
die eigene Programmzulieferung auch noch die letzte Meile zu den
TV-Haushalten beherrsche. Dies gelte selbstverständlich auch für
Unity Media und KBW.
Die mittelständischen Kabelnetzbetreiber seien mit ihren
Programmangeboten und dem Triple Play (Telefon und schneller
Internetanschluss) vielfach preiswerter und lieferten auch in
Kooperation mit Programmanbietern ein vom Kabelkunden in seiner
Region gewünschtes Angebot. Das falle dem bundesweiten Anbieter KDG,
der außerdem eine eigene digitale Programmform vermarkte (Kabel
Digital Home), erheblich schwerer zu ermöglichen.
Unabhängige Netzbetreiber, wie es auch die Primacom oder
TeleColumbus noch sind und die vielen unabhängigen mittelständischen
Kabelnetzbetreiber, die mit ihren rund 16 Millionen Kunden fast
dreiviertel aller Kabelhaushalte versorgten, sicherten ein
wettbewerbsrelevantes Gegenwicht zu den von ausländischen
Kapitalgesellschaften dominierten regionalen Kabelnetzmonopolisten
KDG, Kabel Baden Württemberg (KabelBW) und Unity Media.
Labonte abschließend:" Die KDG will gemeinsam mit den regionalen Monopolisten KabelBW und Unity Media in Hessen und Nordrhein-Westfalen ein bundesweites wettbewerbsschädliches Netz- und Programmangebotsoligopol schaffen. Demgegenüber haben die unabhängigen größeren und mittelständischen Unternehmen im Kabel- und Programmbereich ihre Existenzsicherheit und Unabhängigkeit als verbraucherfreundliches Gegenwicht zu stärken und die Programm- und Servicevielfalt auszubauen."
Quelle: Pressemitteilung Fachverband Rundfunkempfangs- und Kabelanlagen