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ARD und ZDF überprüfen Parteiwerbung

Archivmeldung vom 26.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Deutsche Parteien haben in zahlreichen Fällen für Parteiwerbung in den sozialen Medien urheberrechtlich geschütztes Material der öffentlich-rechtlichen Sender verwendet. Sechs Sendeanstalten der ARD und das ZDF prüfen derzeit über 230 mutmaßliche Verstöße gegen das Urheberrecht und erwägen rechtliche Schritte, berichtet das Nachrichtenportal T-Online. Besonders betroffen sind die Linken: Offizielle Profile und Kanäle des Bundesverbandes, der Bundestagsfraktion und prominenter Parteimitglieder verbreiteten vielfach zum Teil bearbeitete Inhalte der Sender bei Facebook, Twitter oder YouTube.

Die Videos wurden über 3,7 Millionen Mal aufgerufen. Urheberrechtsexperten gehen von klaren Rechtsverstößen aus - wie auch im Falle der AfD, der Grünen, der FDP, der CDU und der SPD. Schon zuvor waren mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen der AfD bekannt geworden. Das Ausmaß und die Qualität der möglichen Verstöße variiert im Vergleich der Parteien stark, berichtet T-Online weiter. Den Sendern liegt eine Liste mit 135 Beiträgen der Linken, 48 Beiträgen der AfD, 21 Beiträgen der Grünen, 20 Beiträgen der Union, 7 Beiträgen der FDP und einem Beitrag der SPD vor. Laut zweier Urheberrechtsexperten dürften die dort aufgeführten Fälle nur in Einzelfällen durch die Zitierfreiheit gedeckt sein, auf die sich mehrere Parteien und Fraktionen in Stellungnahmen gegenüber dem Nachrichtenportal berufen.

"Das sind ganz klare Urheberrechtsverletzungen", sagte der Fachanwalt Till Kreutzer T-Online. Für die Rechtslage mache es keinen Unterschied, ob beispielsweise die Quelle genannt sei oder um eine politische Botschaft ergänzt werde. "Das sind keine Zitate und das ist nicht legal", so Kreutzer. Ob das Material zusätzlich bearbeitet und verfremdet werde, könne über die mögliche Höhe des Schadensersatzes mitentscheiden. Ähnlich bewertet der Rechtswissenschaftler Thomas Hoeren die Sachlage. "Die Stichprobe zeigt, dass die Parteien wohl kein Verständnis von Urheberrecht haben. Das scheint ein Übel, das sich durch alle Parteien zieht", so Hoeren.

Auf Anfrage des Nachrichtenportals gaben alle Sender an, keine Genehmigungen für die Nutzung durch die Parteien erteilt zu haben. Das ZDF gab an, nur in den Fällen die Löschung der Beiträge zu verlangen, in denen Material des Senders verfälschend verändert werde. Der Sender äußerte sich nicht dazu, ob diese Auffassung einen Präzedenzfall für private Nutzer schaffe. Die Linke nahm bis zur Veröffentlichung keine Stellung zur Verwendung der öffentlich-rechtlichen Inhalte. Die AfD hatte bereits Anfang Oktober erklärt, die Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials sei in den offiziellen Kanälen des Verbandes untersagt. Grüne, FDP, CDU und Junge Union beriefen sich auf das Zitatrecht, das die Verwendung kurzer Sequenzen zur Untermauerung von Aussagen zulässig mache. Die SPD reagierte auf eine Anfrage nicht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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