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Medien: Wie die Ukraine die russische Eurovision-Kandidatin bestrafen will

Archivmeldung vom 14.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Logo des Eurovision Song Contest
Logo des Eurovision Song Contest

Die Ukraine ist über die Teilnahme der russischen Sängerin Julia Samoilowa am Eurovision Song Contest 2017 empört, weil sie auf der Schwarzmeer-Halbinsel Krim gesungen hat, berichtet die Nachrichtenagentur RIA Nowosti Ukraina.

Die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "Sputnik" meldet weiter: "„Julia Samoilowa muss in die Ukraine gelassen und gleichzeitig für das unbefugte Übertreten der Staatsgrenze verantwortlich gemacht werden“, äußerte der Abgeordnete des ukrainischen Parlaments Anton Geraschtschenko.

Zuvor hatte der ukrainische Außenminister Pawel Klimkin Medienberichten zufolge die Nominierung von Samoilowa zum Eurovision Song Contest eine „weitere Provokation seitens Russland“ genannt.

Seit ihrer Kindheit sitzt Samoilowa aufgrund einer Muskelatrophie im Rollstuhl. Sie ist den russischen Zuschauern durch ihre Teilnahme bei „Factor A“ (die russische Version von „The X Factor“) im Jahr 2013 bekannt, wo sie den zweiten Platz belegte. Ein Jahr später trat sie bei der Eröffnungszeremonie der Olympischen Winterspiele 2014 in Sotschi auf.

Die Halbfinal-Wettbewerbe des Eurovision Song Contest in Kiew findet am 9. und 11. Mai statt. Im Ergebnis der Auslosung wird Russland im zweiten Halbfinale auftreten. Das Finale ist für den 13. Mai anberaumt."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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