Landgericht Hamburg erlässt einstweilige Verfügung gegen NDR/Panorama
Archivmeldung vom 13.10.2016
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittWie der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) gestern mitteilte, hat das Landgericht Hamburg am 11. Oktober 2016 durch eine einstweilige Verfügung gegen den NDR entschieden, dass der Sender die unrechtmäßig auf dem Betrieb von Johannes Röring, WLV-Präsident, gemachten Bilder und Videos nicht weiter verbreiten darf.
Der NDR hatte in der Sendung "Panorama" vom 22. September 2016 Videoaufnahmen aus einem Stall der Familie Röring gezeigt, die Tierrechtsaktivisten von ARIWA in rechtswidriger Weise aufgenommen hatten. Johannes Röring hatte den Unterlassungsantrag darauf gestützt, dass auf seinem Betrieb keine Tierschutzverstöße festzustellen sind und dies durch eine eidesstattliche Erklärung des Hoftierarztes belegt. Diesem Antrag hat das Landgericht Hamburg vollumfänglich stattgegeben.
"Das Landgericht Hamburg hat bestätigt, dass die Tiere auf unserem Hof ordnungsgemäß gehalten werden. In jedem Tierbestand kann es zu Verletzungen und auch zu Todesfällen kommen. Wichtig ist, dass wir Tierhalter uns dann um die Tiere kümmern und sie tierärztlich versorgen. Das ist auf unserem Hof selbstverständlich der Fall", macht Johannes Röring im Nachgang zum Beschluss des Landgerichtes deutlich.
Quelle: Deutscher Bauernverband (DBV) (ots)