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Wulff-Affäre: Journalisten haben Pflicht zur Aufklärung

Archivmeldung vom 18.02.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.02.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Christian Wilhelm Walter Wulff Bild: wikipedia.org
Christian Wilhelm Walter Wulff Bild: wikipedia.org

Der Deutsche Journalisten-Verband hat sich gegen den Vorwurf zur Wehr gesetzt, die Journalisten hätten den am gestrigen Freitag zurückgetretenen Bundespräsidenten Christian Wulff mit ihrer Berichterstattung verletzt. "Es ist die Pflicht der Journalistinnen und Journalisten, über politische Affären und Skandale kritisch zu berichten", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Davon ist auch das deutsche Staatsoberhaupt nicht ausgenommen."

Die Intensität der Berichterstattung in den letzten Monaten sei die Folge von zahllosen Ungereimtheiten und möglicherweise auch strafrechtlich relevanten Vorgängen von Wulffs Amtsführung. Für die politischen Folgen von Enthüllungen seien nicht die Journalisten verantwortlich. Konken stritt ab, dass die Medien Wulff "aus dem Amt geschrieben" hätten. Vielmehr hätten die Journalisten verschiedenster Medien im Laufe ihrer Recherchen immer mehr Fälle aufgedeckt, die berechtigten Anlass zu Zweifeln gegeben hätten. Außerdem habe der scheidende Bundespräsident bis zum Schluss den Vorwurf nicht entkräftet, er habe kritische Berichterstattung verhindern wollen. Auch die von ihm Anfang Januar versprochene völlige Transparenz habe er nicht hergestellt.

Quelle: Deutscher Journalisten-Verband (DJV) (pressrelations)

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