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Schulz will europäische Regelung für Zensur im Internet

Archivmeldung vom 19.12.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.12.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Mundtot. Bild: aboutpixel.de, marshi
Mundtot. Bild: aboutpixel.de, marshi

Der scheidende EU-Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD) hat eine europäische Regelung gegen die Verbreitung von Falschmeldungen im Internet gefordert. Wenn eine freiwillige Selbstverpflichtung nicht ausreiche, "muss der Gesetzgeber tätig werden - und zwar nicht nur national, sondern europäisch", sagte Schulz den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Falschmeldungen verletzten Persönlichkeitsrechte. "Ich bin dafür, die Opfer zu schützen in einer strafbewehrten Form", sagte er. Was "Falschmeldungen" bedeuten und wer diese definieren sollte, blieb ungeklärt.

"`Fake News` sollten für Unternehmen wie Facebook richtig teuer werden, wenn sie die Verbreitung nicht verhindern." Schulz betonte: "Wir müssen uns vor Manipulationen des Wahlkampfs im Internet schützen - und gegen `Fake News` und `Social Bots` vorgehen." Aus der großen Reichweite der sozialen Netzwerke erwachse eine erhebliche Verantwortung, sagte der Parlamentspräsident.

"Facebook und Co. müssen mehr sein als Geldvermehrungsmaschinen." Sie hätten Standards einzuhalten. "Es dürfte technisch kein großes Problem sein, `Fake News` zu kennzeichnen oder zu löschen. Es muss auch möglich sein, Ansprechpartner zu benennen, die rund um die Uhr für solche Fragen bereitstehen", sagte er. "Mit Zensur hat das nichts zu tun."

Anm. d. Red.: Defakto wären diese Maßnahmen jedoch nichts anderes als Meinungszensur, da es keinerlei objektive Möglichkeit gibt, eine Falschmeldung als solche klar zu definieren. Zudem sind Verleumdungen, Beleidigungen und falsche Behauptungen schon heute unter Strafe gestellt. Diese Gesetze wurden unter der illegalen Herrschaft Adolf Hitlers bereits diktiert und von der BRD fortgeführt.

Alleine schon die Gesetze zur Verleumdung und Beleidigung sind in einem echten Rechtsstaat untragbar, da niemand im Vorfeld eine Äußerung zu wissen, ob er nun eine Verleumdung oder Beleidigung begeht. Ob das Gesetz übergangen wurde, wird nachträglich von einem Richter definiert. Für den Betroffenen gibt es daher keine Chance eine Beleidigung oder Verleundumg im Vorfeld auszuschließen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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