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Bayerischer Verfassungsgerichtshof: Rundfunkbeitrag zulässig

Archivmeldung vom 15.05.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.05.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Haustafel
Haustafel

Foto: Richard Huber
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat den Rundfunkbeitrag für zulässig erklärt. Die Kläger, ein 29-jähriger Jurist und eine Drogeriekette, hatten in der Anhörung argumentiert, dass es sich bei der Rundfunkgebühr um eine versteckte Steuer auf Räumlichkeiten handele.

Die Gegenseite hatte ihrerseits betont, es sei im neuen Beitragsmodell entscheidend, dass jeder die Möglichkeit habe, Rundfunkprogramme zu nutzen. Immerhin stehe in fast jedem Haushalt ein Radio oder ein Fernseher. Ob jemand das Angebot auch tatsächlich nutze, sei dabei zweitrangig. Zuvor hatte bereits das Verfassungsgericht in Rheinland-Pfalz den Rundfunkbeitrag für rechtmäßig erklärt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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