Karlsruhe: ZDF muss Einfluss von Staat und Politik einschränken
Archivmeldung vom 25.03.2014
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das ZDF den Einfluss von Staat und Politik einschränken muss. Die Regelungen im ZDF-Staatsvertrag über die Zusammensetzung des Fernsehrats und des Verwaltungsrats des Senders verstoßen gegen die Rundfunkfreiheit, urteilten die Verfassungsrichter des Ersten Senats am Dienstag.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk dürfe nicht zum Staatsfunk werden, sagte Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des Verfassungsgerichts, bei der Urteilsverkündung. Er müsse vielmehr die in der Gesellschaft vorhandenen Meinungen "facettenreich widerspiegeln", so Kirchhof weiter.
ZDF-Intendant Bellut: Karlsruher Entscheidung stärkt Unabhängigkeit
ZDF-Intendant Thomas Bellut sieht in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag eine Stärkung der Unabhängigkeit seines Senders. "Karlsruhe hat die Bedeutung eines unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks betont. Dabei hat das Gericht die Aufsicht durch gesellschaftliche Gruppen gestärkt", sagte Bellut nach dem Richterspruch am Dienstag.
Das ZDF werde die anstehenden Beratungen der Bundesländer zu den erforderlichen Anpassungen des ZDF-Staatsvertrags "konstruktiv begleiten", kündigte Bellut an. Die Karlsruher Richter hatten klargestellt, dass das ZDF frei von Einflüssen des Staates sein muss und von einzelnen gesellschaftlichen Gruppen nicht instrumentalisiert werden darf.
Der Anteil von Politikern und "staatsnahen Personen" im Verwaltungs- und Fernsehrat des ZDF von aktuell 44 Prozent muss laut des Urteils auf ein Drittel reduziert werden. Außerdem dürfen Politiker bei der Auswahl der aus gesellschaftlichen Gruppen entsandten Mitgliedern des Fernsehrats in Zukunft "keinen bestimmenden Einfluss" mehr ausüben. Die Bundesländer sollen nach Maßgabe der Karlsruher Richter bis zum Jahr 2015 einen verfassungsgemäßen Neuentwurf des ZDF-Staatsvertrags erarbeiten.
Weniger Politik und mehr Transparenz bei den öffentlich-rechtlichen Sendern tut Not
Zum heutigen Urteil aus Karlsruhe zum ZDF-Staatsvertrag erklärt der stellvertretende Sprecher der Alternative für Deutschland, Dr. Alexander Gauland: "In seiner Entscheidung vom Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weite Teile des ZDF-Staatsvertrages für verfassungswidrig erklärt. Die Politik habe zu viel Einfluss auf den Sender, so Karlsruhe.
"Es ist absolut wünschenswert, den Einfluss der Politik auf die öffentlich-rechtlichen Sender auf ein notwendiges Minimum zu begrenzen", kommentiert Alexander Gauland das Urteil. "Es ist sehr klug vom Bundesverfassungsgericht zu urteilen, dass die öffentlich-rechtlichen Sender nicht das Sprachrohr der Regierung und der Politik sein dürfen. Ohnehin ist der Druck der Politik auf die Sender viel zu hoch, das kann nicht gutgehen", so Gauland weiter.
Die AfD wird sich dafür einsetzen, dass Staatsferne und größtmögliche Transparenz bei den öffentlich-rechtlichen Sendern oberste Maxime werden. Die Rundfunkgebühr, die in Wirklichkeit nichts anderes als eine verdeckte Steuer ist, wird abgelehnt und soll ersatzlos gestrichen werden."
Reporter ohne Grenzen: Rundfunk-Aufsichtsgremien jetzt umfassend reformieren
Reporter ohne Grenzen (ROG) fordert die Bundesländer auf, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag zum Anlass für eine umfassende Reform der Aufsichtsgremien im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu nehmen. "Das Urteil macht deutlich, dass das Gebot der Staatsferne kein abstraktes Ideal ist, sondern konkreter Maßstab für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sein muss", sagte ROG-Vorstandssprecher Michael Rediske. "Nicht nur beim ZDF, sondern auch bei anderen öffentlich-rechtlichen Sendern muss der Einfluss der Parteien beschnitten werden. Rundfunkaufseher sollten aus der Mitte der Gesellschaft kommen und allein der Öffentlichkeit verpflichtet sein."
Hochrangige Politiker haben in der Vergangenheit mehrfach Personalentscheidungen und Programmpolitik des ZDF beeinflusst oder dies versucht. Besonders eklatant war dies, als CDU-nahe Verwaltungsräte unter der Führung des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch 2009 den Vertrag von ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender nicht verlängerten. 2012 versuchte CSU-Sprecher Michael Strepp, einen Bericht über die bayerische SPD zu verhindern. Daraufhin verlor er seinen Posten - anders als Bayerns Finanzminister Markus Söder, der sich 2006 als Mitglied des Fernsehrats beim Intendanten über die mangelnde Beachtung der CSU in ZDF-Berichten beschwerte. Noch im vergangenen November fand es CSU-Chef Horst Seehofer geboten, sich beim ZDF-Intendanten über kritische Nachfragen einer Moderatorin an den SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel zu beschweren.
In der ROG-Rangliste der Pressefreiheit steht Deutschland auf Platz 14 von 179 Staaten und damit innerhalb der EU im oberen Mittelfeld. Ausführliche Informationen zu Problemen mit der Pressefreiheit in Deutschland finden Sie unter http://bit.ly/1kyGbM5.
Quelle: dts Nachrichtenagentur / Alternative für Deutschland / Reporter ohne Grenzen