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Gratis-TV per Internet vorerst verboten

Archivmeldung vom 26.04.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.04.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Im juristischen Streit zwischen dem Pay-TV-Sender Premiere und der TC Unterhaltungselektronik AG (TCU) hat das Hamburger Landgericht die Markteinführung einer Software für Gratisfernsehen per Internet vorerst verboten. Berichtet Tagesschau.de

Das Gericht bestätigte mit seinem Urteil eine von Premiere erwirkte einstweilige Verfügung gegen TCU. Die Entscheidung des Gerichts ist vorläufig, da sich beide Parteien seit Februar in Hamburg auch noch in einem Hauptsacheverfahren gegenüberstehen

Gericht: Technik verstößt gegen Urheberrecht

TCU dürfe auf Grund des Urheberrechts keine Technologie anbieten, die den zum kostenlosen Empfang aller Programme - auch von Premiere - über Breitband-Internetanschlüsse ermöglicht, entschied das Gericht. Das Koblenzer Unternehmen, das einen Rechtsstreit mit dem Privatsender RTL um TV-Werbeblocker ("Fernsehfee") gewonnen hatte, wollte die neue Software im Mai auf den Markt bringen.

Premiere verlangt Absicherung gegen Missbrauch

TCU hatte argumentiert, die Technologie sei eine "reine Datenübertragung" nach dem Vorbild von Musik- und Videotauschbörsen im Internet. Es sei technisch nicht möglich, etwas einzubauen, das den Empfang von Pay-TV verhindere. Der Bezahlsender Premiere war dagegen der Auffassung, dass TCU das rechtswidrige Entschlüsseln von Premiere-Programmen mit der neuen Software ausschließen müsse.

TCU warb mit illegaler Nutzungsmöglichkeit

Auf Antrag von Premiere untersagte das Gericht der TCU auch, mit der Chance auf "kostenloses Pay-TV" für die Software zu werben. Die TCU habe es geradezu darauf angelegt, den Einsatz seiner Software für den illegalen Empfang von Premiere herauszustellen, hieß es.


Quelle: http://www.tagesschau.de

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