ARD und ZDF klagen in Karlsruhe für höheren Rundfunkbeitrag
ARD und ZDF haben am Dienstag Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht, um eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,94 Euro zu erreichen. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte im Februar eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um monatlich 58 Cent bzw. jährlich 0,8 Prozent ab dem 1. Januar 2025 empfohlen.
Eine ausbleibende Beitragsanpassung würde für die Rundfunkanstalten nach
Einschätzung der KEF "die zur Erfüllung ihres derzeitigen Auftrags
notwendige Finanzierung gefährden". Die Länder haben aber bislang keinen
Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag zur Umsetzung des Vorschlags
vorgelegt. Auch auf der Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober 2024
wurde kein entsprechender Entwurf beschlossen.
In den
verbleibenden sechs Wochen des Jahres sei eine Umsetzung des gesetzlich
geregelten KEF-Verfahrens nicht mehr möglich, kritisiert die ARD.
Mehrere Länder hätten erkennen lassen, dass sie einer Beitragsanpassung
zustimmen, während andere Länder eine Beitragsanpassung nach wie vor
ausschließen. Erforderlich ist jedoch ein einstimmiges Vorgehen der
Länder.
Kai Gniffke, Vorsitzender der ARD und Intendant des SWR,
begründete die Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht damit, dass
man Verantwortung für die "dauerhafte Sicherung der staatsfernen
Finanzierung und damit für journalistische Unabhängigkeit als
Bestandteil der Rundfunkfreiheit" trage. "Die ist gesetzlich geregelt,
und Gesetze sind einzuhalten", sagte er. "Recht und Gesetzestreue kennen
nun mal keine Kompromisse".
ZDF-Intendant Norbert Himmler
erklärte, den Sendern bleibe "keine andere Möglichkeit", als erneut
Beschwerde in Karlsruhe einzulegen. "Die Unabhängigkeit unserer
Berichterstattung steht und fällt mit der Unabhängigkeit unserer
Finanzierung", sagte er. "Der Blick auf die Krisenherde der Welt und die
wachsende Verunsicherung auch in Deutschland zeigen einmal mehr, wie
wertvoll der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Garant verlässlicher
Informationen für die Gesellschaft ist. Die Verfassung gibt vor, dass er
dafür angemessen finanziert sein muss."
Das ZDF argumentiert,
dass der Rundfunkbeitrag in den vergangenen 20 Jahren gemessen an der
Kaufkraft gesunken sei. Die von der KEF im Februar empfohlene Anhebung
liege deutlich unter der Inflationsrate.
Quelle: dts Nachrichtenagentur