Turbulenzen um ESC ebben nicht ab: Weiteres EBU-Verbot für Russland möglich
Archivmeldung vom 15.04.2017
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Europäische Rundfunkunion (EBU) schließt nicht aus, dass ein Verbot der Teilnahme Russlands am Eurovision Song Contest (ESC) im nächsten Jahr in Erwägung gezogen werden kann, berichtet RT unter Hinweis auf die Behörde. Eine Entscheidung dazu soll erst getroffen werden, wenn der diesjährige Musikwettbewerb in Kiew vorbei ist.
Die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "Sputnik" meldet weiter: "Dem EBU-Sprecher David Goodman zufolge lenkt die Organisation ihre Aufmerksamkeit jetzt auf den aktuellen Wettbewerb. „Jede Entscheidung über Handlungen, die in dieser Situation vorgenommen werden können oder nicht, wird erst nach diesem Ereignis getroffen“, so Goodman.
Am Donnerstag hatte die EBU offiziell bestätigt, dass Russland vom 8. bis 13. Mai nicht am ESC 2017 in Kiew teilnehmen wird. Der russische TV-Sender „Perwy Kanal“ hatte es abgelehnt, die ESC-Kandidatin Julia Samoilowa, die Kiew mit einem Einreiseverbot belegt hatte, auszutauschen oder eine Fernteilnahme zu organisieren. Der Wettbewerb soll nun auch nicht im russischen Fernsehen übertragen werden.
Später sagte Ernst in einem Interview für den „Kommersant“, die Regel, laut der ein Land von der ESC-Teilnahme ausgeschlossen werde, weil es im vorangegangenen Jahr den Wettbewerb nicht live übertragen habe, sei für Russland nicht anwendbar. Die Europäische Rundfunkunion habe selbst gegen ihre Regeln verstoßen. Sie hätte entweder die Registrierung der russischen Sängerin verweigern oder ihre Teilnahme sichern sollen, so Ernst.
Der ukrainische Inlandsgeheimdienst SBU hatte zur Begründung des Einreiseverbots für Samoilowa auf einen „illegalen Auftritt der Sängerin auf der von Russland 2014 annektierten Halbinsel Krim“ hingewiesen. Kiew bestraft illegale Reisen auf die Krim über Russland mit Einreiseverbot in die Ukraine."
Quelle: Sputnik (Deutschland)