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DJV begrüßt Entscheidung gegen Filmverbot im Gericht

Archivmeldung vom 16.03.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.03.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) begrüßt die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom heutigen Freitag, mit der das vom Landgericht Münster ausgesprochene Filmverbot im Verfahren gegen Bundeswehrausbilder aufgehoben wurde. Die Verfassungsrichter gaben damit einem Eilantrag des ZDF statt.

"Bei einem Gerichtsverfahren, in dem es um die Misshandlung von Soldaten geht, müssen wegen des großen öffentlichen Interesses Filmaufnahmen möglich sein", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Das Verfassungsgericht hat einmal mehr die Freiheit der Berichterstattung gestärkt."

Konken appellierte an das Landgericht Münster, nach der Entscheidung zu Gunsten des ZDF auch anderen Bild- und Fernsehjournalisten die Berichterstattung über den am kommenden Montag beginnenden Prozess zu ermöglichen.

Das Landgericht Münster hatte zunächst Foto- und Filmaufnahmen in dem Verfahren um die Misshandlung von Bundeswehrsoldaten in der Coesfelder Kaserne untersagt. Von 15 Minuten vor Prozessbeginn bis 10 Minuten nach Prozessende sollten Fotografen und Fernsehteams keine Bilder machen dürfen.

Quelle: Pressemitteilung DJV

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