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Pflegebevollmächtigter kritisiert Kassen und Krankenhäuser für gescheiterte Gespräche über Personaluntergrenzen in der Pflege

Archivmeldung vom 03.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
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Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Nach dem Scheitern der Gespräche zwischen Kassen und Krankenhäusern über eine Ausweitung der Personaluntergrenzen auf neue Pflegebereiche hat der Bundes-Pflegebevollmächtigte scharfe Kritik an den Verhandlungspartnern geübt.

"Offensichtlich verweigert wieder ein Partner eine Einigung und offenbart damit, ob Eigeninteressen oder Patientensicherheit Priorität haben", sagte Andreas Westerfellhaus der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ). "Das ist ein Offenbarungseid der sogenannten Selbstverwaltung unseres Gesundheitswesens. Denn wieder einmal muss wahrscheinlich das Bundesministerium für Gesundheit die Aufgabe anderer übernehmen, um Patientengefährdung durch zu wenige Pflegekräfte zu verhindern."

2019 waren bereits gesetzliche Personaluntergrenzen für die Bereiche Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie eingeführt worden. So ist vorgeschrieben, dass für zehn Patienten in der Geriatrie mindestens eine Pflegekraft verfügbar ist. Kassen und Krankenhäuser sollten in einem zweiten Schritt Untergrenzen für die Herzchirurgie und Neurologie festlegen. Doch die Gespräche scheiterten.

Der GKV-Spitzenverband der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) schieben sich nun gegenseitig die Schuld zu. "Wir bedauern außerordentlich, dass es nicht zu einer Vereinbarung gekommen ist, denn Pflegepersonaluntergrenzen dienen dem Patientenschutz. Der sollte auch in der DKG nicht als nachrangig angesehen werden", erklärte der GKV-Spitzenverband am Montag. Eine Vereinbarung sei "an der sturen Haltung des GKV-Spitzenverbandes" gescheitert, für die Intensivmedizin und für die Betreuung von Schlaganfallpatienten sachgerechte Lösungen zu finden, kritisierte ihrerseits die Krankenhausgesellschaft.

Ohne Einigung der Selbstverwaltung ist es nun an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) festzulegen, wie viele Pflegekräfte sich ab 2020 mindestens für Patienten in Herzchirurgie und Neurologie kümmern müssen.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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