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"SZ": Menschen in deutschen Krankenhäusern werden oft fälschlicherweise für hirntot erklärt

Archivmeldung vom 18.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: s.media / pixelio.de
Bild: s.media / pixelio.de

In deutschen Krankenhäusern werden Menschen oft fälschlicherweise für hirntot erklärt. Das geht aus Unterlagen hervor, die der "Süddeutschen Zeitung" vorliegen. Demnach kommt es immer wieder zur Ausstellung von Totenscheinen, ohne, dass der Hirntod nach den dafür vorgesehenen Richtlinien diagnostiziert worden ist.

Ursache ist nach "SZ"-Recherchen eine unzureichende Ausbildung der Ärzte, die den Hirntod feststellen. So stritten sich Mediziner nach der Todesfeststellung zum Teil darüber, wie der Hirntod richtig zu bestimmen sei. Totenscheine, die schon ausgestellt waren, mussten somit korrigiert werden.

In einem Fall bei einem Kleinkind sind Organe für die Transplantationsmedizin entnommen worden, ohne, dass der Hirntod richtig diagnostiziert worden war. In acht weiteren Fällen aus den vergangenen drei Jahren, über die die Zeitung in ihrer Dienstagausgabe berichtet, wurden die Fehler gerade noch rechtzeitig vor der Organ-Entnahme entdeckt.

Voraussetzung für die Feststellung des Hirntods ist, dass alle Umstände ausgeschlossen sind, die das Gehirn nur betäuben - etwa Medikamente, eine zu niedrige Körpertemperatur, Koma oder Vergiftung. In mehreren der Zeitung vorliegenden Fällen aber wurde der Hirntod bestimmt, obwohl die Patienten gerade erst mit starken Schmerzmitteln betäubt worden waren. Auch andere Fehler kamen vor, etwa ein nicht korrekter Test auf Atemstillstand. Dabei wurden die Fehler nicht nur in kleinen Krankenhäusern gemacht, sondern auch an Universitätskliniken und in Fachabteilungen, heißt es in dem Bericht.

Der Hirntod wird in Deutschland pro Jahr bei etwa 2.000 Menschen diagnostiziert. Für eine Organspende ist er Voraussetzung. Für die Diagnose gilt ein umfangreiches Regelwerk der Bundesärztekammer. Dieses besagt zum Beispiel, dass zwei qualifizierte Ärzte "übereinstimmend und unabhängig" voneinander den Hirntod feststellen müssen, bevor der Totenschein ausgestellt werden kann.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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