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Gefälschte Arzneistudien: Kassen prüfen Regressansprüche gegen Hersteller

Archivmeldung vom 10.12.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.12.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Harry Hautumm / pixelio.de
Bild: Harry Hautumm / pixelio.de

Der Vertriebsstopp von zahlreichen Nachahmermedikamenten in Deutschland zieht weitere Kreise: Jetzt gehen die Krankenkassen der Frage nach, inwieweit sie möglicherweise Ansprüche gegen die Hersteller geltend machen können. "Unsere Vergabejuristen prüfen, in wie weit der Fall rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte", sagte ein Sprecher der Techniker Krankenkasse dem "Handelsblatt" (Donnerstagsausgabe).

Die Barmer GEK bestätigte der Zeitung, dass man Regressforderungen prüfe. Am Dienstag hatte das Bundesinstitut für Arzneimittelmittel und Medizinprodukte im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Fälschung von Medikamentenstudien in Indien ein Ruhen der Zulassungen von 80 Medikamenten angeordnet. Dabei handelt es sich um etwas mehr als zwei Dutzend Wirkstoffe, die von mehreren Unternehmen in verschiedenen Darreichungsformen und Packungsgrößen angeboten werden, wofür jeweils eine eigene Zulassung erforderlich ist.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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