Altenpfleger überdurchschnittlich von Corona-Infektionen betroffen
Archivmeldung vom 03.05.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićCorona trifft Altenpflegekräfte besonders. Von Beginn der Pandemie bis Mitte November waren bundesweit 2,5 Prozent der Altenpflegekräfte wegen einer Corona-Infektion arbeitsunfähig, bei allen Berufsgruppen lag der Anteil nur bei 1,6 Prozent. Das geht aus dem noch unveröffentlichten Pflegereport der Barmer Krankenkasse hervor, über den die "Rheinische Post" in ihrer Montagausgabe berichtet.
Sie hat dafür die Daten ihrer Versicherten wissenschaftlich auswerten lassen. Ohnehin ist der Krankenstand bei den Altenpflegehilfskräften überdurchschnittlich: Er liegt laut dem Report bei 8,7 Prozent, in anderen Berufen sind es im Schnitt 5,0 Prozent. Schon vor Corona war die Lage in der Pflegebranche angespannt: Nordrhein-Westfalen verlor im Jahr durch krankheitsbedingte Ausfälle und Frühverrentungen in der Altenpflege rund 5.700 Pflegekräfte, wie die Barmer nun in einer Hochrechnung ermittelt hat. Im Bund waren es etwa 26.000 Pflegekräfte.
In der Umfrage der Barmer gaben 52 Prozent der Pflegekräfte an, dass sie sich durch Heben und Tragen schwerer Lasten belastet fühlen. Bei anderen Branchen sind es nur acht Prozent. 40 Prozent der Pflegekräfte fühlen sich durch den regelmäßigen Umgang mit Leid und Tod emotional überlastet. Selbst der Termindruck ist bei Pflegekräften überdurchschnittlich hoch: So gaben 63 Prozent an, durch häufiges Arbeiten unter Zeitdruck überlastet zu sein, in allen anderen Branchen sind es 50 Prozent. "Die Arbeitssituation in der Pflege greift die Gesundheit der Beschäftigten massiv an. Wenn die Beschäftigten ausfallen, werden Kollegen zusätzlich belastet, dieser Teufelskreis muss durchbrochen werden", sagte Heiner Beckmann, NRW-Chef der Barmer. "Die Attraktivität der Pflegeberufe muss durch bessere Arbeitsbedingungen und höhere Gehälter gesteigert werden." Daher sei es nötig, dass der Gesetzgeber eine Finanzreform der Pflegeversicherung anpacke. Beckmann fordert, den Beitragssatz zur Pflegeversicherung einmalig anzuheben und den Bundeszuschuss aus Steuermitteln regelmäßig zu zahlen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur