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KBV-Chef will Strafgebühr für Bagatell-Patienten in der Notaufnahme

Archivmeldung vom 16.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Notaufnahme nach der Behandlung eines Patienten
Notaufnahme nach der Behandlung eines Patienten

Foto: MattKingston
Lizenz: CC BY 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, will von Patienten mit Bagatell-Beschwerden, die sich in Klinikambulanzen behandeln lassen, notfalls eine Strafgebühr verlangen. "Eine finanzielle Steuerung wäre genau der Hebel, der helfen würden. In vielen anderen Ländern Europas ist so etwas längst üblich", sagte Gassen dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

"Wenn sich bestimmte Patienten dem Angebot der niedergelassenen Ärzte dauerhaft entziehen und das System nach Gusto nutzen, wie es ihnen gerade einfällt, muss das finanzielle Sanktionen nach sich ziehen." Gassen unterstützt damit einen Vorschlag der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen. Er sagte, der Großteil der Patienten, die in die Notaufnahme komme, gehöre da nicht hin. "Viele kommen ins Krankenhaus, weil sie keine Lust oder keine Zeit haben, sich einen Termin bei einem niedergelassenen Kollegen zu besorgen", so Gassen. "Ziel muss sein, dass wir nur noch diejenigen in den Notaufnahmen haben, die später auch stationär behandelt werden müssen." Alle anderen müssten ambulant versorgt werden. Dafür sei eine bundesweite Lösung erforderlich.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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