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Osteopathie: Fast drei Viertel der gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Kosten

Archivmeldung vom 07.06.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.06.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: strichcode / pixelio.de
Bild: strichcode / pixelio.de

72 Prozent der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) beteiligen sich an den Kosten für osteopathische Behandlungen und bieten damit eine Mehrleistung über die gesetzliche Pflicht hinaus. Als Osteopathie bezeichnet man eine alternative manuelle Behandlungsmethode, die nur mit den Händen und ohne zusätzliche Geräte durchgeführt wird. Dabei sollen Blockaden u. a. in Muskeln und Faszien gelöst werden. Die Wirksamkeit ist umstritten.

Rund 21 Prozent der gesetzlichen Krankenkassen lehnen die Kostenübernahme für Osteopathie ab, sieben Prozent machen keine Angaben dazu. "Grundsätzlich erstatten die gesetzlichen Krankenkassen Kosten für Osteopathie nur, wenn die Therapeuten Mitglied in einem Berufsverband sind", sagt Dr. Ansgar Lamersdorf, Geschäftsführer GKV bei CHECK24. "Da die Zuschüsse für osteopathischen Behandlungen zwischen den Kassen stark variieren, lohnt sich ein Vergleich."

29 Prozent der Versicherten interessieren sich für Osteopathie

Die Kostenübernahme für Osteopathie durch die gesetzliche Krankenversicherung ist für fast ein Drittel der Verbraucher wichtig. 29 Prozent der CHECK24-Kunden wählen diesen Filter im GKV-Vergleichsrechner. Zur Einordnung: Für professionelle Zahnreinigung interessieren sich 55 Prozent.

Service für Kunden: kostenlose Beratung und einfache Vertragsverwaltung im Kundenkonto

Bei sämtlichen Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung helfen die CHECK24-Versicherungsexperten im persönlichen Beratungsgespräch per E-Mail oder Telefon. Über das Vergleichsportal abgeschlossene Verträge sehen Kunden jederzeit im digitalen Versicherungsordner.

CHECK24 hat dazu alle öffentlich zugänglichen GKV betrachtet (vollständige Tabelle hier: http://ots.de/J86ja4).

Quelle: CHECK24 GmbH (ots)

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